G11 Unternehmensverbund AG (FN 245469i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 10.03.2004
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft
- Aktie
- 5.516.341 Stückaktien
- Stammkapital
- EUR 5.516.341
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.07.
- GLN
- 9110016634913
- Geschäftszweige
- Konzeption von Kraftwerken Planung, Errichtung und Betrieb von Kraftwerken Nutzung und Förderung regenerativer Energieträger, insbesondere von Biomasse Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Düngemitteln auf biologischer Basis Beteiligung an Kraftwerken (Kraftwerkepool) im In- und Ausland
- Vertretungsbefugnis
- Die Vorstandsmitglieder vertreten je gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann auch Einzelzeichnungs berechtigung erteilt werden.
- Sitz
- Salzburg
- Personen
Aktuell, seit 06.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.10.2022
© wirtschaft.atG11 Unternehmensverbund AG© wirtschaft.atBeteiligungen- Aufsichtsrat
Aktuell, seit 03.08.2021
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 03.11.2025 Beschluss vom 03.11.2025 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.11.2025 Anmeldungsfrist: 28.12.2025 Firmenbuchnummer FN 245469i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Sanierungsverwalter SAUER Christoph Dr. Gartenaugasse 1 3500 Krems Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11 E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at Schuldner G11 Unternehmensverbund AG Grenzlandstraße 1 3950 Gmünd FN 245469i Tagsatzung Datum: 14.01.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 24.11.2025 um: 09.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock 1. Gläubigerversammlung Tagsatzung Datum: 28.01.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Zahlung einer Quote von 30%, zahlbar binnen eines Jahres ab Annahme des Antrages auf Abschluss eines Sanierungsplanes. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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