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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
245293a
Firmenwortlaut

17.05.2025

Forstdienstleistungs GmbH in Liqu.Namensänderung
Forstdienstleistungs GmbH in Liqu.Namensänderung

26.02.2004

Forstdienstleistungs GmbHNamensänderung
Forstdienstleistungs GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
26.02.2004
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 37.000
Stichtag Jahresabschluss
31.03.
GLN
9110016633237
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Enns
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 20.04.2004

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Forstdienstleistungs GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00018/25
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am14.05.2025
    Beschluss vom14.05.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.05.2025 Anmeldungsfrist: 08.07.2025
    FirmenbuchnummerFN 245293a
    MasseverwalterKASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    MasseverwalterstellvertreterFREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    SchuldnerForstdienstleistungs GmbH Landsstraße 2e 4470 Enns FN 245293a
    TagsatzungDatum: 22.07.2025 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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