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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
RANGER Buchhaltungs GmbH
Eintragungsdatum
27.08.2003
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Andau
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 27.08.2003

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RANGER Buchhaltungs GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00094/22
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am24.05.2023
    Beschluss vom24.05.2023
    AufhebungDer Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 07.05.2025
    TextDie Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 08.05.2023 Die Aufhebung ist seit 23.05.2023 rechtskräftig.
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00061/25
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am10.08.2025
    Beschluss vom10.08.2025
    UnternehmenDas Unternehmen wird fortgeführt.
    TagsatzungDatum: 29.09.2025 um: 12.40 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 13:10 Uhr
    TextWesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 100%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme.
    TextGemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.07.2025 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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