RANGER Buchhaltungs GmbH (FN 238099x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- RANGER Buchhaltungs GmbH
- Eintragungsdatum
- 27.08.2003
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Andau
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 11.06.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.08.2003
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRANGER Buchhaltungs GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.05.2023 Beschluss vom 24.05.2023 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 07.05.2025 Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 08.05.2023 Die Aufhebung ist seit 23.05.2023 rechtskräftig. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.08.2025 Beschluss vom 10.08.2025 Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt. Tagsatzung Datum: 29.09.2025 um: 12.40 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 13:10 Uhr Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 100%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme. Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 28.07.2025 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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