Schanda Mode GmbH (FN 236598p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Schanda Mode GmbH
- Eintragungsdatum
- 01.07.2003
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 30.06.
- GLN
- 9110016550398
- Geschäftszweige
- Handelsgewerbe u. Änderungsschneiderei
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsrecht durch Generalversammlungsbeschluss geregelt
- Sitz
- Wels
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 03.07.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.12.2017
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSchanda Mode GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 11.09.2025 Beschluss vom 10.09.2025 Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 10% binnen 14 Tagen 10% binnen 12 Monaten und weitere 10% binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Sanierungsverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftllich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt. Sanierungsplanbestätigung Der am 11.09.2025 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30 %-ige Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 10% binnen 14 Tagen 10% binnen 12 Monaten und weitere 10% binnen 24 Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Sanierungsverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist 6 Wochen beträgt.
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