Schubert & Partner Gartengestaltungsgesellschaft mbH (FN 229152p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Schubert & Partner Gartengestaltungsgesellschaft mbH
- Eintragungsdatum
- 28.11.2002
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016481364
- Geschäftszweige
- Gartengestaltung und Landschaftsbau
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 24.09.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 24.09.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSchubert & Partner Gartengestaltungsgesellschaft mbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 28.07.2026 Beschluss vom 28.07.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.07.2026 Anmeldungsfrist: 31.08.2026 Firmenbuchnummer FN 229152p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ROHRINGER Denise MMag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Masseverwalterstellvertreter LINDER Birgit Mag. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: office@linder-law.at Schuldner Schubert & Partner Gartengestaltungsgesellschaft mbH Ambrosigasse 18 1220 Wien FN 229152p vormals: Ameisbachzeile 119-123/8/R1 1160 Wien Tagsatzung Datum: 14.09.2026 um: 11.30 Uhr Ort: Zi. 1711 (17. Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 20.10.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711 (17. Stock) Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % in 2 Jahren Schlussrechnungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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