PharmaLine Pharma Handels- und Service GmbH (FN 204474y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- PharmaLine Pharma Handels- und Service GmbH
- Eintragungsdatum
- 16.01.2001
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016265841
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 30.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.01.2001
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPharmaLine Pharma Handels- und Service GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 27.10.2025 Beschluss vom 27.10.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.10.2025 Anmeldungsfrist: 02.01.2026 Firmenbuchnummer FN 204474y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KOSESNIK-WEHRLE Annemarie Dr. Ölzeltgasse 4/6 1030 Wien Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92 22 E-Mail: akw@kosesnik-langer.at Masseverwalterstellvertreter LANGER Stefan Dr. Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel.: 712 63 02, 713 61 92, Fax: 712 63 02 22 E-Mail: stefan.langer@kosesnik-langer.at Schuldner PharmaLine Pharma Handels- und Service GmbH Storchengasse 1 1150 Wien FN 204474y Tagsatzung Datum: 15.01.2026 um: 10.45 Uhr Ort: Saal 1712, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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