Bauer & Blöch Ges.m.b.H. (FN 195101p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Bauer & Blöch Ges.m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 18.05.2000
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110016188324
- Geschäftszweige
- Installationsgewerbe, Handel mit Installations-, Heizungs und Sanitärmaterial
- Vertretungsbefugnis
- Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsrecht mit dem jeweiligen Bestellungsbeschluß geregelt.
- Sitz
- Krems an der Donau
- Personen
Aktuell, seit 04.06.2009
- Netzwerk
Aktuell, seit 06.01.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBauer & Blöch Ges.m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 26.06.2025 Beschluss vom 26.06.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.06.2025 Anmeldungsfrist: 27.08.2025 Firmenbuchnummer FN 195101p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SAUER Christoph Dr. Gartenaugasse 1 3500 Krems Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11 E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at Schuldner Bauer & Blöch Ges.m.b.H. Am Frachtenbahnhof 2 3500 Krems an der Donau FN 195101p Tagsatzung Datum: 01.10.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle Konkursgläubiger erhalten eine 20 %-ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanantrages. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 10.09.2025 um: 09.30 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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