Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH (FN 184615v)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.07.1999
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016107103
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
- Aktuell, seit 17.10.2025
- Netzwerk
- Aktuell, seit 27.01.2015Eigentümer:innen© wirtschaft.atIris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH© wirtschaft.at
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung- Bekannt gemacht am - 29.08.2024 - Beschluss vom - 29.08.2024 - Aufhebung - Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.08.2026 - Konkursverfahren- Bekannt gemacht am - 13.10.2025 - Beschluss vom - 13.10.2025 - Eröffnung - Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2025 Anmeldungsfrist: 05.12.2025 - Firmenbuchnummer - FN 184615v - Hauptverfahren - Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. - Masseverwalter - DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag. Landstraße 115/1 4020 Linz Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80 20 E-Mail: insolvenz@d-ra.at - Schuldner - Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH Hauptplatz 21 4020 Linz FN 184615v - Tagsatzung - Datum: 19.12.2025 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung - Text - Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. - Text - Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. 
- Unternehmen in der Nähe