Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH (FN 184615v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.07.1999
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016107103
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 17.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.01.2015
Eigentümer:innen© wirtschaft.atIris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 29.08.2024 Beschluss vom 29.08.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 06.08.2026 Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.10.2025 Beschluss vom 13.10.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.10.2025 Anmeldungsfrist: 05.12.2025 Firmenbuchnummer FN 184615v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DEUTSCHMANN Wilhelm Ing.Mag. Landstraße 115/1 4020 Linz Tel.: 0732/60 20 80, Fax: 0732/60 20 80 20 E-Mail: insolvenz@d-ra.at Schuldner Iris Fabiane Gastronomiebetriebs-GmbH Hauptplatz 21 4020 Linz FN 184615v Tagsatzung Datum: 19.12.2025 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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