Koch Facility Engineering & Consulting GmbH (FN 182834z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 26.05.1999
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 185.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.01.
- GLN
- 9110016093659
- Geschäftszweige
- Personalvermittlung, technisches Büro
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Pinkafeld
- Personen
Aktuell, seit 26.05.1999
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.02.2009
Eigentümer:innen© wirtschaft.atKoch Facility Engineering & Consulting GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 02.06.2026 Beschluss vom 02.06.2026 Insolvenzmasse Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: 7%. Tagsatzung Datum: 22.06.2026 um: 09.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 09:40 Uhr Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 02.12.2024 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
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