HUBER-FENSTER Bau- und Möbeltischlerei GmbH (FN 177467g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- HUBER-FENSTER Bau- und Möbeltischlerei GmbH
- Eintragungsdatum
- 17.12.1998
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 91.400
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110016053967
- Geschäftszweige
- Bau- und Möbeltischlerei
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird durch einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer vertreten.
- Sitz
- Franking
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 10.09.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 07.02.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHUBER-FENSTER Bau- und Möbeltischlerei GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 07.09.2026 Beschluss vom 07.09.2026 Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.09.2026 Anmeldungsfrist: 04.11.2026 Firmenbuchnummer FN 177467g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PRILLER Gerald Mag. Dr. Salzburger Straße 6 5142 Eggelsberg Tel.: 07748/32 470, Fax: 07748/32 470-14 E-Mail: recht@ra-priller.at Rechtsanwalt Masseverwalterstellvertreter LISON Alexander Dr. Stadtplatz 43 5280 Braunau/Inn Tel.: 07722/62 639, Fax: 07722/62 639-20 E-Mail: kanzlei@lison.at Rechtsanwalt Schuldner HUBER-FENSTER Bau- und Möbeltischlerei GmbH Holzöster 23 5131 Franking FN 177467g Tagsatzung Datum: 18.11.2026 um: 10.15 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Allgemeine Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Unternehmen Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
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