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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Bitter Engineering & Systemtechnik GmbH
Eintragungsdatum
22.05.1997
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 36.020
Stichtag Jahresabschluss
31.03.
GLN
9110015921250
Geschäftszweige
technisches Büro
Vertretungsbefugnis
Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis durch Gesellschafterbeschluß geregelt.
Sitz
Sierning
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 08.07.2025

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Bitter Engineering & Systemtechnik GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00019/26
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am25.05.2026
    Beschluss vom25.05.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2026 Anmeldungsfrist: 21.07.2026
    FirmenbuchnummerFN 158659y
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterKASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    MasseverwalterstellvertreterFREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at
    SchuldnerBitter Engineering & Systemtechnik GmbH Gewerbestraße 12 4522 Sierning FN 158659y
    TagsatzungDatum: 04.08.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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