Bitter Engineering & Systemtechnik GmbH (FN 158659y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Bitter Engineering & Systemtechnik GmbH
- Eintragungsdatum
- 22.05.1997
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.020
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110015921250
- Geschäftszweige
- technisches Büro
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, wird deren Vertretungsbefugnis durch Gesellschafterbeschluß geregelt.
- Sitz
- Sierning
- Personen
Aktuell, seit 30.04.1999
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.07.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBitter Engineering & Systemtechnik GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.05.2026 Beschluss vom 25.05.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2026 Anmeldungsfrist: 21.07.2026 Firmenbuchnummer FN 158659y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at Masseverwalterstellvertreter FREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at Schuldner Bitter Engineering & Systemtechnik GmbH Gewerbestraße 12 4522 Sierning FN 158659y Tagsatzung Datum: 04.08.2026 um: 13.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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