Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.

Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

10.04.2025

REUMÜLLER & KATZ OGNamensänderung
REUMÜLLER & KATZ OGNamensänderung

10.05.1997

REUMÜLLER & KATZ KGNamensänderung
REUMÜLLER & KATZ KGNamensänderung
Eintragungsdatum
10.05.1997
Rechtsform
Offene Gesellschaft
GLN
9110015918533
Geschäftszweige
Gastgewerbe
Sitz
Braunau am Inn
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 10.04.2025

© wirtschaft.at
REUMÜLLER & KATZ OG
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
Dieser Inhalt ist nur für Nutzerinnen und Nutzer mit wirtschaft.at FREE oder mit wirtschaft.at PLUS verfügbar.
    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 469 017 S 00025/24
    Gericht: LG Ried im Innkreis
    Bekannt gemacht am04.11.2024
    Beschluss vom04.11.2024
    AufhebungDer Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 28.08.2026
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 469 017 S 00003/26
    Gericht: LG Ried im Innkreis
    Bekannt gemacht am12.03.2026
    Beschluss vom12.03.2026
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.03.2026 Anmeldungsfrist: 06.05.2026
    FirmenbuchnummerFN 158257g
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterSCHNEGLBERGER Clemens Mag. Stadtplatz 6 5230 Mattighofen Tel.: 07742/23 19, Fax: 07742/49 84 E-Mail: kanzlei@estermann-partner.at Rechtsanwalt
    MasseverwalterstellvertreterEDER Anja Mag. Stadtplatz 6 5230 Mattighofen Tel.: 07742/23 19, Fax: 07742/49 84 E-Mail: kanzlei@estermann-partner.at Rechtsanwältin
    SchuldnerREUMÜLLER & KATZ OG Stadtplatz 15 5280 Braunau am Inn FN 158257g
    TagsatzungDatum: 20.05.2026 um: 09.45 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I. Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Allgemeine rüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
    UnternehmenDas Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
PLUS InhalteFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen. wirtschaft.at PLUS Inhalte sind unter anderem Gewerbeberechtigungen, Nationale Marken, Patente, Rechtstatsachen, OTS-Aussendungen, und viele mehr.
wirtschaft.at PLUSFür dieses Profil gibt es zusätzliche wirtschaft.at PLUS Inhalte die Sie momentan nicht einsehen können. Schalten Sie dieses Profil frei oder loggen Sie sich ein um diese Inhalte zu sehen.

Mehr Information über dieses Unternehmen?

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte dieses Profils freischalten, erhalten Sie den werbefreien Zugriff auf folgende zusätzliche Informationen:

  • Historische Daten
  • Darstellung im zeitlichen Verlauf
  • Historische Adressen (1)
  • Rechtstatsachen (7)
  • Branchen (1)
  • Gewerbeberechtigungen (1)

Abo abschließen und PLUS
Inhalte von allen Profilen sehen
ab€ 50Monat
oder

Wenn Sie die wirtschaft.at PLUS Inhalte testen möchten, können Sie sich kostenlos registrieren.

Gratis Registrieren