Grögl - Gastrofleisch GmbH (FN 152487x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 04.12.1996
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015879568
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 04.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 03.05.2007
Eigentümer:innen© wirtschaft.atGrögl - Gastrofleisch GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 30.11.2025 Beschluss vom 30.11.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.12.2025 Anmeldungsfrist: 12.01.2026 Firmenbuchnummer FN 152487x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter TSCHUPRINA Alex David Mag. Ölzeltgasse 4/6 1030 Wien Tel.: 713 61 92, Fax: 713 61 92-22 E-Mail: kanzlei@ra-tschuprina.at Masseverwalterstellvertreter LANGER Stefan Dr. Ölzeltgasse 4 1030 Wien Tel.: 712 63 02, 713 61 92, Fax: 712 63 02 22 E-Mail: stefan.langer@kosesnik-langer.at Schuldner Grögl - Gastrofleisch GmbH Fleischzentrum "f-eins", Heizwerkstraße 5A 1230 Wien FN 152487x vormals: Gastro-Fleisch Handels- und Zerlegebetriebs GmbH. vormals: St. Marx, Fleischzentrum, 1030 Wien Tagsatzung Datum: 26.01.2026 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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