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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
GASOKOL GmbH
Eintragungsdatum
22.11.1995
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 33.090.909
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015793857
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Saxen
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 13.09.2024

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GASOKOL GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 458 017 S 00044/26
    Gericht: LG Linz
    Bekannt gemacht am14.04.2026
    Beschluss vom14.04.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 16.04.2026 Anmeldungsfrist: 12.06.2026
    FirmenbuchnummerFN 138911g
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHUBER Elisabeth Mag. P LL.M. Hopfengasse 23 4020 Linz Tel.: 0732/66 73 26, Fax: 0732/66 73 20 29 E-Mail: e.huber@wildmoser.at
    SchuldnerGASOKOL GmbH Solarpark 1 4351 Saxen FN 138911g
    TagsatzungDatum: 24.07.2026 um: 08.50 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ige Quote zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans, jedoch nicht vor Rechtskraft seiner Bestätigung (= Aufhebung des Insolvenzverfahrens).
    TagsatzungDatum: 26.06.2026 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
    TextDas Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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