Wollersberger Stahlbau Gesellschaft m.b.H. (FN 116247b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Wollersberger Stahlbau Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 08.09.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015665635
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Wernstein am Inn
- Personen
Aktuell, seit 30.04.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 28.12.1995
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWollersberger Stahlbau Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 27.04.2026 Beschluss vom 27.04.2026 Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.04.2026 Anmeldungsfrist: 15.07.2026 Firmenbuchnummer FN 116247b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter GRÜNBART Armin Dr. Akademisch geprüfter Europarechtsexperte Bahnhofstraße 35a 4910 Ried/Innkreis Tel.: 07752/87 4 87, Fax: 07752/87 4 87-20 E-Mail: ried@wkg.at Rechtsanwalt Masseverwalterstellvertreter WIESNER-ZECHMEISTER Raimund Mag. Bahnhofstraße 35a 4910 Ried im Innkreis Tel.: 07752/87 487, Fax: 07752/87 487-20 E-Mail: ried@wkg.at Rechtsanwalt Schuldner Wollersberger Stahlbau Gesellschaft m.b.H. Stöbichen 13 4783 Wernstein am Inn FN 116247b Tagsatzung Datum: 29.07.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I. Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Allgemeine Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Unternehmen Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
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