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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

03.09.2015

Grünes Türl-Hotel GesmbHNamensänderung
Grünes Türl-Hotel GesmbHNamensänderung

30.07.2015

Grünes Türl-Hotel GesmbH in LiquidationNamensänderung
Grünes Türl-Hotel GesmbH in LiquidationNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung

12.12.2024

Wortlaut AGNamensänderung
Wortlaut AGNamensänderung
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Eintragungsdatum
26.05.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
ATS 1.000.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015566710
Geschäftszweige
Hotel- und Gastgewerbe
Vertretungsbefugnis
Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig, sofern die Generalversammlung mit Bestellungsbeschluß dieses Vertretungsrecht nicht ändert. Gemischte Vertretung möglich.
Sitz
Bad Schallerbach
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 12.07.2017

© wirtschaft.at
Grünes Türl-Hotel GesmbH
© wirtschaft.at
Aufsichtsrat

Aktuell, seit 12.11.1998

Seit dem 12.11.1998 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 519 020 S 00198/25
    Gericht: LG Wels
    Bekannt gemacht am10.08.2026
    Beschluss vom10.08.2026
    TagsatzungDatum: 17.09.2026 um: 15.55 Uhr Ort: Saal 101 Besondere Prüfungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung des Bedingungseintritts Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria-Theresia-Straße 12, 1. Stock, Saal 101 Nachträgliche Prüfungstagsatzung zur Prüfung der Frage, ob bei bedingt anerkannten Forderungen die Bedingung bereits eingetreten ist. Zur Schlussrechnungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Zur Schlussverteilungstagsatzung: Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Insolvenzgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Insolvenzgläubiger wird eine Quote von 12,2% ausgeschüttet.
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