Bitter Gesellschaft m.b.H. (FN 095794z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Bitter Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 10.05.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.959,95
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110015552546
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Sierning
- Personen
Aktuell, seit 09.06.1999
- Netzwerk
Aktuell, seit 15.07.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBitter Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.05.2026 Beschluss vom 25.05.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2026 Anmeldungsfrist: 21.07.2026 Firmenbuchnummer FN 95794z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter MOOSEDER Norbert Dr. Stelzhamerstraße 1 4400 Steyr Tel.: 07252/42 4 24, Fax: 07252/42 4 24-24 E-Mail: office@gltp.at Masseverwalterstellvertreter SCHUSTER Christopher Mag. Südtirolerstraße 4-6 4020 Linz Tel.: 0732/770815, Fax: 0732/770816 E-Mail: schuster@gltp.at Schuldner Bitter Gesellschaft m.b.H. Gewerbestraße 12 4522 Sierning FN 095794z Tagsatzung Datum: 04.08.2026 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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