SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H. (FN 087339s)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
30.03.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 36.400
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015508918
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Linz
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 22.12.2022

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SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 458 017 S 00012/26
    Gericht: LG Linz
    Bekannt gemacht am26.01.2026
    Beschluss vom26.01.2026
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2026 Anmeldungsfrist: 13.03.2026
    FirmenbuchnummerFN 87339s
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHUBER Elisabeth Mag. P LL.M. Hopfengasse 23 4020 Linz Tel.: 0732/66 73 26, Fax: 0732/66 73 20 29 E-Mail: e.huber@wildmoser.at
    SchuldnerSCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H. Jägerstraße 18 4040 Linz FN 87339s
    TagsatzungDatum: 08.05.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.
    TagsatzungDatum: 27.03.2026 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
    TextDas Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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