SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H. (FN 087339s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 30.03.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.400
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015508918
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 30.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 22.12.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 26.01.2026 Beschluss vom 26.01.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2026 Anmeldungsfrist: 13.03.2026 Firmenbuchnummer FN 87339s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter HUBER Elisabeth Mag. P LL.M. Hopfengasse 23 4020 Linz Tel.: 0732/66 73 26, Fax: 0732/66 73 20 29 E-Mail: e.huber@wildmoser.at Schuldner SCS-TECHNOLOGY VERFAHRENSTECHNIK Gesellschaft m.b.H. Jägerstraße 18 4040 Linz FN 87339s Tagsatzung Datum: 08.05.2026 um: 09.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplans. Tagsatzung Datum: 27.03.2026 um: 10.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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