NiWo-Verwaltungs u. Personalbereitstellungs GmbH (FN 087015p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 29.03.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- ATS 500.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, Personalbereitstellung
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Hellmonsödt
- Personen
Aktuell, seit 24.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 12.01.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNiWo-Verwaltungs u. Personalbereitstellungs GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 02.12.2025 Beschluss vom 02.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.12.2025 Anmeldungsfrist: 27.01.2026 Firmenbuchnummer FN 87015p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter TRAXLMAYR Florian Mag. Landstraße 12/Arkade 4020 Linz Tel.: +43 / 732 / 77 64 77 - 0, Fax: +43 / 732 / 77 64 77 - 7 E-Mail: office@lawfirm.eu Schuldner NiWo-Verwaltungs u. Personalbereitstellungs GmbH Gewerbezeile 7 4202 Hellmonsödt FN 87015p Verwaltung, Vermietung und Verpachtung, Personalbereitstellung Tagsatzung Datum: 10.02.2026 um: 09.30 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung Datum: 10.03.2026 um: 09.30 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20%ige Quote innerhalb von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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