Die Genossenschaft wird durch den Obmann oder einen Obmannstellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Genossenschaft wird bei Bankgeschäften durch zwei Geschäftsleiter vertreten. Sind Gesamtprokuristen bestellt, kann die firmamäßige Zeichnung auch durch einen Geschäftsleiter gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen gemeinsam erfolgen.
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