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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
Fleissner + Partner Gesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
20.08.1993
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
ATS 500.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015283402
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Sitz
Graz
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 08.07.2025

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Fleissner + Partner Gesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 638 027 S 00098/26
    Gericht: LGZ Graz
    Bekannt gemacht am02.09.2026
    Beschluss vom02.09.2026
    Textverbesserter Sanierungsplanvorschlag: 1.) Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20%, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung des Sanierungsplanes. 2.) Die Schuldnerin unterwirft sich gemäß §§ 157 ff bezogen auf das übergebene Vermögen der Überwachung durch einen Treuhänder. Zum Treuhänder wird ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH, vertreten durch Mag. Gerhard Schedlbauer, bestellt (im Folgenden "Treuhänder"). Es handelt sich um eine Überwachung mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote iSd §§ 157g ff IO, wobei dem Treuhänder unwiderruflich folgende Überwachungs-, Verwaltungs- und Verwertungsrechte eingeräumt sind: a. Übergebenes Vermögen: Die Schuldnerin überträgt dem Treuhjänder iSd § 157i Abs. 1 IO unwiderruflich folgende Vermögenswerte und Ansprüche, soweit zu Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Sanierungsplans noch offen, zur Verwertung und Ausschüttung einer Superquote an die Gläubiger; - Forderungen und Ansprüche gegen die Obermeier Hospitality Investors GesmbH (FN 490383b, vormals firmierend unter G+F Mariahilferstraße 127a Immobilien GmbH). - Forderungen und Ansprüche gegen die Mahü 127a Betriebs GmbH ( FN618206b), wobei jeweils neben Forderungen und Ansprüchen aus Werklohn bzw. Vertrag, auch Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sowie Ansprüche aus dem Titel der Anfechtung gemäß §§ 27 IO als an Treuhänder übergeben gelten.
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