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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

09.03.2018

Handschuh - Bär e.U.Namensänderung
Handschuh - Bär e.U.Namensänderung

13.05.1992

Handschuh - Bär, Inhaber Max Bär jun.Namensänderung
Handschuh - Bär, Inhaber Max Bär jun.Namensänderung
Eintragungsdatum
13.05.1992
Rechtsform
Einzelunternehmer
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Innsbruck
Adresse
Personen

Aktuell, seit 09.03.2018

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 818 007 S 00094/24
    Gericht: LG Innsbruck
    Bekannt gemacht am21.05.2025
    Beschluss vom21.05.2025
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 95% ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt: 5% sind binnen 6 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter und die restlichen 90% sind binnen 2 Jahren in 4 gleichen Raten zu bezahlen. Die erste Rate ist am 15.01.2026, die zweite Rate am 30.06.2026, die dritte Rate am 15.01.2027 und die vierte Rate am 20.05.2027 zur Zahlung fällig. Die sich im Eigentum des Schuldners befindlichen Liegenschaftsanteile B-LNR 43 114/1796 Anteile an EZ 774, KG 83020 Wörgl-Kufstein B-LNR 366 48/19660 Anteile an EZ 1571, KG 83008 Kufstein B-LNR 20 164/1502 Anteile an EZ 1400, KG 83009 Langkampfen B-LNR 21 12/1502 Anteile an EZ 1400, KG 83009 Langkampfen werden dem Treuhänder iSd § 157i IO unwiderruflich übertragen. Der Treuhänder wird diese Liegenschaftsanteile bei Verzug des Schuldners auch nur mit einer Sanierungsplanrate - ohne Einschränkung der Verwertungsreihenfolge - verwerten. Das Realisat aus der Liegenschaftsanteilsverwertung (Verkauferlös MINUS Kosten der Verwertung MINUS Immobilienertragssteuer) wird - nach Befriedigung der Pfandgläubiger - sofort in Anrechnung auf die gesamte Sanierungsplanquote - ohne Rücksicht auf die Quotenfälligkeiten lt. Punkt I. - an die Gläubiger ausgeschüttet. Für den Fall, dass durch die Verwertung der Liegenschaftsanteile durch den Treuhänder eine Immobilienertragsteuer ausgelöst werden sollte, reduziert diese den an die Gläubiger vom Treuhänder auszubezahlenden Betrag. Die Immobilienertragsteuer ist vom Treuhänder an die Finanz abzuführen.
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