Handschuh - Bär e.U. (FN 018372v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 13.05.1992
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Sitz
- Innsbruck
- Personen
Aktuell, seit 09.03.2018
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.05.2025 Beschluss vom 21.05.2025 Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 95% ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt: 5% sind binnen 6 Wochen ab Annahme des Sanierungsplanes bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter und die restlichen 90% sind binnen 2 Jahren in 4 gleichen Raten zu bezahlen. Die erste Rate ist am 15.01.2026, die zweite Rate am 30.06.2026, die dritte Rate am 15.01.2027 und die vierte Rate am 20.05.2027 zur Zahlung fällig. Die sich im Eigentum des Schuldners befindlichen Liegenschaftsanteile B-LNR 43 114/1796 Anteile an EZ 774, KG 83020 Wörgl-Kufstein B-LNR 366 48/19660 Anteile an EZ 1571, KG 83008 Kufstein B-LNR 20 164/1502 Anteile an EZ 1400, KG 83009 Langkampfen B-LNR 21 12/1502 Anteile an EZ 1400, KG 83009 Langkampfen werden dem Treuhänder iSd § 157i IO unwiderruflich übertragen. Der Treuhänder wird diese Liegenschaftsanteile bei Verzug des Schuldners auch nur mit einer Sanierungsplanrate - ohne Einschränkung der Verwertungsreihenfolge - verwerten. Das Realisat aus der Liegenschaftsanteilsverwertung (Verkauferlös MINUS Kosten der Verwertung MINUS Immobilienertragssteuer) wird - nach Befriedigung der Pfandgläubiger - sofort in Anrechnung auf die gesamte Sanierungsplanquote - ohne Rücksicht auf die Quotenfälligkeiten lt. Punkt I. - an die Gläubiger ausgeschüttet. Für den Fall, dass durch die Verwertung der Liegenschaftsanteile durch den Treuhänder eine Immobilienertragsteuer ausgelöst werden sollte, reduziert diese den an die Gläubiger vom Treuhänder auszubezahlenden Betrag. Die Immobilienertragsteuer ist vom Treuhänder an die Finanz abzuführen.
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