Franz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG (FN 010086h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 12.02.1992
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110015083729
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Sitz
- Pilgersdorf
- Personen
Aktuell, seit 21.03.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 05.09.2001
Eigentümer:innen© wirtschaft.atFranz Renner Transport- u. Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 16.12.2024 Beschluss vom 16.12.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 20.10.2026 Text Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 29.11.2024. Die Aufhebung ist seit 14.12.2024 rechtskräftig. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.06.2026 Beschluss vom 21.06.2026 Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt. Tagsatzung Datum: 27.07.2026 um: 10.10 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 10:40 Uhr Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 08.06.2026 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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