Ing. Franz Reinprecht Praterbetriebe (FN 009114d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Ing. Franz Reinprecht Praterbetriebe
- Eintragungsdatum
- 05.02.1992
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110015077322
- Geschäftszweige
- Schaustellerbetriebe
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 31.07.2012
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.10.2026 Beschluss vom 18.10.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.10.2026 Anmeldungsfrist: 30.11.2026 Firmenbuchnummer FN 9114d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter PODOSCHEK Christian Mag. Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3 1100 Wien Tel.: 22 66 333, Fax: 22 66 333 99 E-Mail: podoschek@spp.law Masseverwalterstellvertreter RENDL Stephanie Mag. LL.M. Gertrude-Fröhlich-Sandnerstraße 3 1100 Wien Tel.: 22 66 333 E-Mail: rendl@spp.law Schuldner Meyerhiestand Alexander Pierre, Inh. d. Ing. Franz Reinprecht Praterbetriebe Prater 86A 1020 Wien FN 009114d, Gebdat: 21.09.1972 auch Meyer-Hiestand Karl-Kolarik-Weg 86A 1020 Wien wohnhaft: Schloßallee 2 2483 Ebreichsdorf Tagsatzung Datum: 14.12.2026 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter und Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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