Kurzmann Handel e.U. (FN 624743s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Kurzmann Handel e.U.
- Eintragungsdatum
- 23.03.2024
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- Geschäftszweige
- Handel mit Holz und Sitzgelegenheiten
- Webseite
- Sitz
- Straß im Straßertale
- Personen
Aktuell, seit 23.03.2024
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.12.2025 Beschluss vom 17.12.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.12.2025 Anmeldungsfrist: 28.01.2026 Firmenbuchnummer FN 624743s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KAHRER Katharina Mag. Landstraßer Hauptstraße 1A/Ebene 05 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00 5 E-Mail: office@reisch.law Schuldner Mag. Gerhard Kurzmann, Inhaber der Kurzmann Handel e.U. Weinbergweg 286 3491 Straß im Straßertale FN 624743s, Gebdat: 13.03.1981 Tagsatzung Datum: 11.02.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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