Gruze, Mayer & Co. Immobilien GmbH & Co KG (FN 613405t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 613405t
- Firmenwortlaut
- Gruze, Mayer & Co. Immobilien GmbH & Co KG
- Eintragungsdatum
- 15.11.2023
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Der Erwerb und der Besitz von Beteiligungen an Unternehmen sowohl im In- als auch im Ausland sowie die Verwaltung solcher Beteiligungen
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 15.11.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 15.11.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atGruze, Mayer & Co. Immobilien GmbH & Co KG© wirtschaft.at- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 12.05.2024 Beschluss vom 12.05.2024 Tagsatzung Datum: 07.10.2024 um: 12.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE 12:30 Uhr Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes. Text Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 29.04.2024 versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Text Erstreckte Sanierungsplantagsatzung, weil die Schuldnerin eine Verbesserung des Sanierungsplanvorschlages insbesondere durch Erlag einer Barquote in Aussicht gestellt hat. Die für den 10.06.2024 anberaumten Tagsatzungen werden abberaumt. Unternehmen Das Unternehmen wird fortgeführt.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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