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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
TOPO Healthy Food e.U.
Eintragungsdatum
15.03.2023
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110033327942
Geschäftszweige
Gastronomie
Sitz
Paudorf
Adresse
Personen

Aktuell, seit 15.03.2023

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 129 009 S 00057/25
    Gericht: LG Krems an der Donau
    Bekannt gemacht am20.11.2025
    Beschluss vom20.11.2025
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.11.2025 Anmeldungsfrist: 14.01.2026
    FirmenbuchnummerFN 600538w
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterSAMEK Rainer Mag. Utzstraße 13 3500 Krems Tel.: 02732/83485, Fax: 02732/83485-10 E-Mail: office@dierechtsanwaelte.at
    SchuldnerDollenz Christoph, Inhaber der TOPO Healthy Food e.U. Untere Landstraße 6 3500 Krems an der Donau FN 600538w, Gebdat: 06.05.1985 Wohnanschrift: 2103 Langenzersdorf, Haydnstraße 11/3/4
    TagsatzungDatum: 28.01.2026 um: 10.45 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung
    TextGläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
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