Rossmarkthöfe Projekterrichtungs GmbH & Co KG (FN 590125g)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 30.09.2022
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- - Vermögensverwaltung, insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften - Verwaltung sowie der An- und Verkauf von Immobilien, Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen - Liegenschafts- und Projektentwicklung sowie Projekterrichtung - Verwertung und Verwaltung von Liegenschaften
- Sitz
- Wien
- Adresse
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.09.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atRossmarkthöfe Projekterrichtungs GmbH & Co KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 20.01.2026 Beschluss vom 20.01.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.01.2026 Anmeldungsfrist: 02.03.2026 Firmenbuchnummer FN 590125g Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RIESS Eva Dr. Zeltgasse 3/13 1080 Wien Tel.: 402 57 01-0 Serie, Fax: 402 57 01/21 E-Mail: law@riess.co.at Masseverwalterstellvertreter RIESS Leopold Mag. BSc Zeltgasse 3/13 1080 Wien Tel.: 402 57 01, Fax: 402 57 01-21 E-Mail: lmr@riess.co.at Schuldner Rossmarkthöfe Projekterrichtungs GmbH & Co KG c/o BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft QBC 4 - Am Belvedere 4 1100 Wien FN 590125g frühere Firma: GPH Projekterrichtungs GmbH & Co KG frühere Anschrift: Wipplingerstraße 35/4. Stock, 1010 Wien Tagsatzung Datum: 16.03.2026 um: 14.05 Uhr Ort: Zi. 2407, 24. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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