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Status
Scheinunternehmen(Aktiv)
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

26.07.2024

RWBE 74 GmbHNamensänderung
RWBE 74 GmbHNamensänderung

19.05.2022

Rennweg Beta Besitz GmbHNamensänderung
Rennweg Beta Besitz GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
19.05.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Scheinunternehmen seit
17.12.2024
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
An- und Verkauf und Entwicklung von Liegenschaften, Handel mit Waren aller Art insbesondere mit Verpackungsmaterial
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 17.05.2024

  1. IUVALEX - Gesellschaft für juristische Zusammenarbeit und Rechtshilfe (ZVR-Zahl 1372426560)100 %EUR 35.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
RWBE 74 GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 569 071 S 00106/24
    Gericht: LG Salzburg
    Bekannt gemacht am19.01.2025
    Beschluss vom19.01.2025
    ÜberweisungVerfahren abgetreten an: Handelsgericht Wien gemäß § 44 JN
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 059 S 00172/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am25.05.2025
    Beschluss vom25.05.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.05.2025 Anmeldungsfrist: 28.07.2025
    FirmenbuchnummerFN 581567x
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterPARIASEK Susi Dr. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    MasseverwalterstellvertreterHOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    SchuldnerRWBE 74 GmbH Schönbrunnerstrasse 133/4 1050 Wien FN 581567x früher: Eisvogelgasse 6/30, 1060 Wien Vormals: Rennweg Beta Besitz GmbH Siezenheimer Straße 35, 5020 Salzburg
    TagsatzungDatum: 12.08.2025 um: 14.15 Uhr Ort: Zi. 2407 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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