Irnberger Transport GmbH (FN 581296y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Irnberger Transport GmbH
- Eintragungsdatum
- 14.05.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032083702
- Geschäftszweige
- Gütertransport
- Vertretungsbefugnis
- Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern mit Beschluss der Gesellschafter nicht einzelnen Geschäftsführern die Alleinvertretungsmacht eingeräumt wird
- Sitz
- Waldneukirchen
- Personen
Aktuell, seit 20.11.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.05.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atIrnberger Transport GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 17.11.2025 Beschluss vom 17.11.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.11.2025 Anmeldungsfrist: 07.01.2026 Firmenbuchnummer FN 581296y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter FREILINGER Gerwin Mag. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50300, Fax: 07252/50300-50 E-Mail: office@sks-law.at Masseverwalterstellvertreter KASSMANNHUBER Heinz Mag.Dr. Stelzhamerstraße 11 4400 Steyr Tel.: 07252/50 300, Fax: 07252/50 300-50 E-Mail: office@sks-law.at Schuldner Irnberger Transport GmbH Eggmairstraße 7 4595 Waldneukirchen FN 581296y Tagsatzung Datum: 10.02.2026 um: 13.50 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, keine Rate aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung. Tagsatzung Datum: 20.01.2026 um: 14.30 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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