waterfilm GmbH (FN 579668d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- waterfilm GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.04.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- TV-, Film- und Onlinevideoproduktionen
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 21.04.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.04.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atwaterfilm GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 27.07.2025 Beschluss vom 27.07.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 29.07.2025 Anmeldungsfrist: 08.09.2025 Firmenbuchnummer FN 579668d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KAHRER Katharina Mag. Landstraßer Hauptstraße 1a/7/9 1030 Wien Tel.: 212 5500, Fax: 212 55005 E-Mail: office.wien@ulsr.at Masseverwalterstellvertreter REISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 212 55 00, Fax: 212 55 00-5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Schuldner waterfilm GmbH Gastgebgasse 3/243 1230 Wien FN 579668d vormals: Mariahilfer Straße 17/4DG 1060 Wien; Stolberggasse 26/4 OG 1050 Wien Tagsatzung Datum: 22.09.2025 um: 11.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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