Unique Cooling Consulting & Training GmbH (FN 575123w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Unique Cooling Consulting & Training GmbH
- Eintragungsdatum
- 18.02.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110031735213
- Geschäftszweige
- Kälte- und Klimatechnik Wartung, Reparatur, Überprüfung und Verkauf im Labor-, Kälte-,Forschungs- und Agrarsektor sowie Steuerungs- und Regelungs technik im In- und Ausland
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 25.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 20.07.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atUnique Cooling Consulting & Training GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 18.09.2024 Beschluss vom 18.09.2024 Aufhebung Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 10.08.2026 Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 03.07.2025 Beschluss vom 03.07.2025 Eigenverwaltung Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 05.07.2025 Anmeldungsfrist: 26.08.2025 Firmenbuchnummer FN 575123w Sanierungsverwalter RIEL Stephan Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Schuldner Unique Cooling Consulting & Training GmbH Hofherr-Schrantz- Gasse 4/18 1210 Wien FN 575123w vormals: Marinelligasse 10-10a/1/R1, 1020 Wien Tagsatzung Datum: 09.09.2025 um: 09.15 Uhr Ort: Zimmer 1610, 16. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in Form einer binnen 14 Tagen ab Annahme dieses Sanierungsplans fälligen Barquote von 5 % sowie hinsichtlich der verbleibenden 15 % in drei Raten 5 % binnen 6 Monaten, 5 % binnen 12 Monaten, und 5 % binnen 24 Monaten jeweils ab Annahme dieses Sanierungsplanes. Tagsatzung Datum: 30.07.2025 um: 09.15 Uhr Ort: Zimmer 1610, 16. Stock 1. Gläubigerversammlung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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