Pandocs GmbH (FN 531201d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 531201d
- Firmenwortlaut
- Pandocs GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.04.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Sport und Fitness
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Mitterkirchen im Machland
- Personen
Aktuell, seit 23.11.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 01.11.2022
Eigentümer/innen© wirtschaft.atPandocs GmbH© wirtschaft.at- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 20.11.2023 Beschluss vom 20.11.2023 Firmenbuchnummer FN 531201d Schuldner Pandocs GmbH Hart 19 4343 Mitterkirchen im Machland FN 531201d Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Sport und Fitness Masseverwalter STORCH German Mag. Bürgerstraße 62 4020 Linz Tel.: 0732/66 18 61, Fax: 0732/66 18 61-19 E-Mail: storch@storch-ra.at Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 22.11.2023 Anmeldungsfrist: 09.01.2024 Tagsatzung Datum: 23.01.2024 um: 09.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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