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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
525609f
Firmenwortlaut

24.04.2024

AIQE GmbHNamensänderung
AIQE GmbHNamensänderung

16.01.2020

AKWAABA ENERGY GmbHNamensänderung
AKWAABA ENERGY GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
16.01.2020
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110028358029
Geschäftszweige
Handel mit Waren aller Art, Handel sowie Import und Export von Solar-Pannels und Zubehör, Installation von Solar-Pannels und anderen Lösungen für erneuerbare Energien, Wartung und Reparatur von Solar-Panelen, Vermittlung von Geschäftstätigkeiten von österreichischen Firmen nach Afrika
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäfts führer. Die Anzahl der Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis wird jeweils durch Beschluss der Gesellschafter geregelt. Wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, oder aufgrund des Ausscheidens anderer Geschäftsführer nur noch einer vorhanden ist, vertritt diesere selbständig. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, ist die Bestellungvon Gesamtprokuristen, die gemeinsam mit einem Geschäfts führer vertreten, zulässig.
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 06.11.2024

© wirtschaft.at
AIQE GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 038 S 00217/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am22.12.2024
    Beschluss vom22.12.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.12.2024 Anmeldungsfrist: 29.01.2025
    FirmenbuchnummerFN 525609f
    MasseverwalterWÖRAN Jakob Mag. Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 5335272, Fax: 533527215 E-Mail: office@abel-legal.at
    SchuldnerAIQE GmbH vorm. AKWAABA ENERGY GmbH Schönbrunner Straße 213-215/Büro 505 1120 Wien FN 525609f
    TagsatzungDatum: 12.02.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung
    Text"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
    Text"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
    Text"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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