Ottakringer Straße 106 Beta Immobilienentwicklungs GmbH (FN 504625x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 12.01.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Entwicklung und der Verkauf von Immobilien aller Art im In- und Ausland, Erwerb, der Besitz, die Verwertung und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen jeder Rechtsform im In- und Ausland
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 30.01.2020
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.01.2020
Eigentümer:innen© wirtschaft.atOttakringer Straße 106 Beta Immobilienentwicklungs GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 04.03.2026 Beschluss vom 04.03.2026 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.03.2026 Anmeldungsfrist: 20.04.2026 Firmenbuchnummer FN 504625x Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ABEL-WINKLER Johanna Mag. Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72-15 E-Mail: office@abel-legal.at Masseverwalterstellvertreter ABEL-STODOLA Felicitas LL.M. (WU), BSc (WU) Stubenring 18 1010 Wien Tel.: 533 52 72, Fax: 533 52 72 - 15 E-Mail: office@abel-legal.at Schuldner Ottakringer Straße 106 Beta Immobilienentwicklungs GmbH Teinfaltstraße 1/16 1010 Wien FN 504625x vormals: Ottakringer Straße 100 Beta Immobilienentwicklungs GmbH; Brünner Straße 33 Gamma Immobilienentwicklungs GmbH vormals: Rotensterngasse 20/2, 1020 Wien; Kohlmarkt 8/1, 1010 Wien; Herrengasse 19-21/1.15, 1010 Wien Tagsatzung Datum: 04.05.2026 um: 10.10 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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