Heiligenstädter Lände 31 Management GmbH (FN 503021m)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
503021m
Firmenwortlaut

12.09.2019

Heiligenstädter Lände 31 Management GmbHNamensänderung
Heiligenstädter Lände 31 Management GmbHNamensänderung

13.12.2018

ARP Fourtythree GmbHNamensänderung
ARP Fourtythree GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
13.12.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Erwerb, Verwertung und Verwaltung von Immobilien sowie Dienstleistungen im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 059 S 00157/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am29.04.2025
    Beschluss vom29.04.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.05.2025 Anmeldungsfrist: 30.06.2025
    FirmenbuchnummerFN 503021m
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterTSCHIDERER Michaela MMag. Tuchlauben 15/Kleeblattgasse 13/11A 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: tschiderer@law.wien
    MasseverwalterstellvertreterFREIMÜLLER Georg Dr. Kleeblattgasse 13/11a 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: freimueller@law.wien
    SchuldnerHeiligenstädter Lände 31 Management GmbH Herrengasse 14 1010 Wien FN 503021m früher: ARP Fourtythree GmbH früher: Jakov-Lind-Straße 2/Stiege 2/2. OG, 1020 Wien davor: Leopold-Moses-Gasse 4, 1020 Wien davor: Wipplingerstraße 10, 1010 Wien
    TagsatzungDatum: 14.07.2025 um: 13.00 Uhr Ort: Zi. 2407 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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