Solar Zone PV360 Haustechnik GmbH (FN 497720t)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 07.09.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026629602
- Geschäftszweige
- Elektrotechnik und Elektroinstallationen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Bruck an der Leitha
- Personen
Aktuell, seit 21.01.2026
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.02.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atSolar Zone PV360 Haustechnik GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.01.2026 Beschluss vom 18.01.2026 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.01.2026 Anmeldungsfrist: 12.03.2026 Firmenbuchnummer FN 497720t Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BAUDER Leonhard Mag. Esslinggasse 7 1010 Wien Tel.: +431 90 333, Fax: +431 90 333 66 E-Mail: wien@snlaw.at Schuldner Solar Zone PV360 Haustechnik GmbH Alter Hainburgerweg 2A/TOR3/BC12, GewerbeCenter Bruck-Ost 2460 Bruck an der Leitha FN 497720t Tagsatzung Datum: 26.03.2026 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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