Himmlitzer Au Immobilien GmbH (FN 496008z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Himmlitzer Au Immobilien GmbH
- Eintragungsdatum
- 02.08.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026517657
- Geschäftszweige
- Immobilienentwicklung "Wohnpark Unterhimmlerstraße 5, 4400 Steyr"
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Mit Gesellschafterbeschluss oder durch Beschluss der Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Stockerau
- Personen
Aktuell, seit 23.12.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.11.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atHimmlitzer Au Immobilien GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 18.12.2025 Beschluss vom 18.12.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 20.12.2025 Anmeldungsfrist: 05.02.2026 Firmenbuchnummer FN 496008z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WITZMANN Anneliese Mag. Linke Wienzeile 124/5 1060 Wien Tel.: 01/595 60 70 80, Fax: 01/595 60 70 70 E-Mail: office@witzmann.co.at Masseverwalterstellvertreter VOGT Nikolaus Mag. Linke Wienzeile 124/5 1060 Wien Tel.: 01/595 60 70 60, Fax: 01/595 60 70 70 E-Mail: office@ra-vogt.at Schuldner Himmlitzer Au Immobilien GmbH Rathausplatz 14 2000 Stockerau FN 496008z Tagsatzung Datum: 19.02.2026 um: 12.45 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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