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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
489300i
Firmenwortlaut

10.01.2025

NoBa Solution GmbH in Liqu.Namensänderung
NoBa Solution GmbH in Liqu.Namensänderung

05.04.2018

NoBa Solution GmbHNamensänderung
NoBa Solution GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
05.04.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110026067657
Geschäftszweige
Metall-/Maschinenbau Personaldienstleistungen Unternehmensberatung
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Im Bestellungsbeschluss kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilt werden.
Sitz
Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 12.05.2022

© wirtschaft.at
NoBa Solution GmbH in Liqu.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00001/25
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am07.01.2025
    Beschluss vom07.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.01.2025 Anmeldungsfrist: 04.03.2025
    FirmenbuchnummerFN 489300i
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterLEHENBAUER Ernst Mag. Hauptplatz 21 4470 Enns Tel.: 07223/810 10, Fax: 07223/810 10-20 E-Mail: kanzlei@ra-lehenbauer.at
    SchuldnerNoBa Solution GmbH Ennserstraße 41 4407 Dietach FN 489300i
    TagsatzungDatum: 18.03.2025 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextAusländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden augefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
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