Fire Protection - Safety World e.U. (FN 455265h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 455265h
- Firmenwortlaut
- Fire Protection - Safety World e.U.
- Eintragungsdatum
- 08.07.2016
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- Geschäftszweige
- Brandschutz - Sicherheitstechnik
- Branche
- Verkehr und Lagerei
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 12.06.2024
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 09.06.2024 Beschluss vom 09.06.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.06.2024 Anmeldungsfrist: 07.08.2024 Firmenbuchnummer FN 455265h Masseverwalter FREIMÜLLER Georg Dr. Kleeblattgasse 13/11a 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: freimueller@law.wien Schuldner Bernhardt Raphael, Inhaber der Fire Protection - Safety World e.U. Grawatschgasse 4/Top 20 1230 Wien FN 455265h, Gebdat: 26.06.1987 Alois Kellner-Straße 7-9/Haus 2, 2320 Schwechat Tagsatzung Datum: 21.08.2024 um: 09.00 Uhr Ort: Zi. 1610, 16. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 %ige Quote, zahlbar innerhalb von Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes Schlussrechnungstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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