DMT-TECH GmbH (FN 446178w)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- DMT-TECH GmbH
- Eintragungsdatum
- 25.02.2016
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110023015378
- Geschäftszweige
- Automatisierungstechnik/Mechatronik
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Linz
- Adresse
- Personen
Aktuell, seit 11.06.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 25.02.2016
Eigentümer:innen© wirtschaft.atDMT-TECH GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 05.06.2025 Beschluss vom 05.06.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.06.2025 Anmeldungsfrist: 25.07.2025 Firmenbuchnummer FN 446178w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter KEMPF Wolfgang Mag. Bürgerstraße 41 4020 Linz Tel.: 0732/77 72 07, Fax: 0732/78 25 70 E-Mail: office@ra-kempf.at Schuldner DMT-TECH GmbH Stechergasse 7 4020 Linz FN 446178w (Sitz laut Firmenbuch) bzw. 4050 Traun, Weidfeldstraße 112 (tatsächliche Geschäftsadresse) Tagsatzung Datum: 08.08.2025 um: 10.40 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung Datum: 09.09.2025 um: 09.20 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung auch zur Prüfung nachträglich behaupteter Bedingungseintritte/Umwandlungsbegehren Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen, zahlbar in 2 Jahren jeweils ab Annahme des Sanierungsplanes. Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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