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Status
Gelöscht mit 19.01.2024
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut

09.06.2015

BLITZPROFIS.AT e.U.Namensänderung
BLITZPROFIS.AT e.U.Namensänderung

16.12.2014

O.S - AUTOBLITZ e.U.Namensänderung
O.S - AUTOBLITZ e.U.Namensänderung
Eintragungsdatum
16.12.2014
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110021277242
Geschäftszweige
Transport Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Winterdienst Gartenbetreuung
Sitz
Baden
Adresse
Personen

Aktuell, seit 19.01.2024

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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 239 011 S 00089/21
    Gericht: LG Wiener Neustadt
    Bekannt gemacht am19.05.2026
    Beschluss vom19.05.2026
    Text10.12.2021 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 10.12.2021 VSCH Opel Stanislav, Inh. d. prot. Unternehmens BLITZPROFIS.AT e.U. Ludwig Anzengruber-Straße 5/Stg. 6/2 2500 Baden FN 426358y, Gebdat: 05.01.1987 vertreten durch: AVIA Rechtsanwälte Dr. Alexander Knotek, Mag. Florian Knotek, LL.M. Pergerstraße 12 2500 Baden MV SCHATZ Bernhard Dr. Hauptplatz 9-13 2500 Baden Tel.: 02252 / 209 899, Fax: 02252 / 209 899-99 E-Mail: bernhard.schatz@bpv-huegel.com EINS Anmeldungsfrist: 10.02.2022 TERM Datum: 24.02.2022 um: 10.30 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 Löschdatum: 30.06.2024 24.02.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 25.02.2022 ZUNT Das Unternehmen wird fortgeführt. Für die Einbringung eines Sanierungsplanes wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Löschdatum: 30.06.2024 05.04.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 07.04.2022 TERM Datum: 02.06.2022 um: 10.15 Uhr Ort: Zimmer 34 Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zahlbar innerhalb von 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes wie folgt: 5 % binnen 14 Tagen ab Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes 5 % zahlbar binnen 6 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes 5 % zahlbar binnen 12 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes 5 % zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 Löschdatum: 30.06.2024 02.06.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 03.06.2022 TERM Datum: 01.09.2022 um: 10.00 Uhr Ort: Zimmer 34 Erstreckte Sanierungsplantagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Prüfungstagsatzung Der/die Schuldner/in hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 Löschdatum: 30.06.2024 14.09.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 14.09.2022 ZMUN Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Löschdatum: 30.06.2024 15.09.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von BACHT In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 15.09.2022 FREI Rückziehung des Sanierungsplans ZUWG Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Löschdatum: 30.06.2024 16.09.2022 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von BACHT In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 19.09.2022 ZMVV Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. Löschdatum: 30.06.2024 07.03.2023 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 07.03.2023 TERM Datum: 11.05.2023 um: 10.45 Uhr Ort: Zimmer 34 Zahlungsplantagsatzung Verteilungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zahlungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 2 % zu 42 gleichen Monatsraten, wobei die Quoten monatlich mit jeweils einer zusätzlichen Quote im Juli und November zu bezahlen ist. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 Löschdatum: 30.06.2024 11.05.2023 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 16.05.2023 ZGSV Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. FREI Das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan wird eingeleitet. FREI Zum Treuhänder wird der Kreditschutzverband von 1870 bestellt. Die Gläubiger werden ersucht, binnen 4 Wochen dem Kreditschutzverband von 1870 ihre Kontoverbindungen bekannt zu geben. Löschdatum: 30.06.2024 31.05.2023 ID Eintragung in die Insolvenzdatei Entscheidung von TOEDLING In der Insolvenzdatei bekannt gemacht am: 14.06.2023 RAVB Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben. AUSL Löschdatum: 30.06.2024
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