MYTHOS Gastronomie KG (FN 410914k)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 410914k
- Firmenwortlaut
- MYTHOS Gastronomie KG
- Eintragungsdatum
- 13.02.2014
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- GLN
- 9110020006423
- Geschäftszweige
- Gastgewerbe
- Sitz
- Gänserndorf
- Personen
Aktuell, seit 13.05.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.07.2017
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMYTHOS Gastronomie KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 08.05.2025 Beschluss vom 08.05.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.05.2025 Anmeldungsfrist: 03.07.2025 Firmenbuchnummer FN 410914k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter EBERT Rainer Mag. Hauptplatz 16 2020 Hollabrunn Tel.: 02952/25 26, Fax: 02952/25 26 18 E-Mail: office@eh-rechtsanwaelte.at Schuldner MYTHOS Gastronomie KG Strassergasse 2 2230 Gänserndorf FN 410914k Tagsatzung Datum: 17.07.2025 um: 12.45 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
- Unternehmen in der Nähe