Gutmann Gregor e.U. (FN 392318p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- Gutmann Gregor e.U.
- Eintragungsdatum
- 12.02.2013
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110018021735
- Geschäftszweige
- Tankstellen-, Landmechaniker- und Gastgewerbebetrieb
- Sitz
- Thaya
- Personen
Aktuell, seit 12.02.2013
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 24.11.2025 Beschluss vom 24.11.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 26.11.2025 Anmeldungsfrist: 14.01.2026 Firmenbuchnummer FN 392318p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SAUER Christoph Dr. Gartenaugasse 1 3500 Krems Tel.: 02732/865 65, Fax: 02732/865 66-11 E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at Schuldner Gutmann Gregor Inh. der Gutmann Gregor e.U. Waidhofner Straße 3 3842 Thaya FN 392318p Tagsatzung Datum: 28.01.2026 um: 11.15 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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