Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG (FN 223971w)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
223971w
Firmenwortlaut
Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG
Eintragungsdatum
08.02.2003
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweig
Keine Angabe
Sitz
Wien
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

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Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00055/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am23.04.2025
    Beschluss vom23.04.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.04.2025 Anmeldungsfrist: 02.06.2025
    FirmenbuchnummerFN 223971w
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterROEHLICH Edmund Dr. Am Heumarkt 9/I/11 1030 Wien Tel.: 713 46 51, Fax: 713 84 35 E-Mail: office@proksch.at
    SchuldnerIng. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG Graben 28/1/12 1010 Wien FN 223971w vormals: Graben 12, 1010 Wien; Mahlerstraße 14/2, 1010 Wien; Kohlmarkt 4/22, 1010 Wien; Paulanergasse 15, 1040 Wien; Roseggerstraße 13, 3100 St. Pölten
    TagsatzungDatum: 16.06.2025 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    TextVerfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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