Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG (FN 223971w)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 223971w
- Firmenwortlaut
- Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG
- Eintragungsdatum
- 08.02.2003
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 26.04.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 09.09.2005
Eigentümer:innen© wirtschaft.atIng. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 23.04.2025 Beschluss vom 23.04.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 25.04.2025 Anmeldungsfrist: 02.06.2025 Firmenbuchnummer FN 223971w Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter ROEHLICH Edmund Dr. Am Heumarkt 9/I/11 1030 Wien Tel.: 713 46 51, Fax: 713 84 35 E-Mail: office@proksch.at Schuldner Ing. Halbartschlager und Hofmarcher Immobilienbesitz GmbH & Co KG Graben 28/1/12 1010 Wien FN 223971w vormals: Graben 12, 1010 Wien; Mahlerstraße 14/2, 1010 Wien; Kohlmarkt 4/22, 1010 Wien; Paulanergasse 15, 1040 Wien; Roseggerstraße 13, 3100 St. Pölten Tagsatzung Datum: 16.06.2025 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
- Unternehmen in der Nähe