WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H. (FN 128646k)
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- Status
- Gelöscht mit 14.05.2025
- Firmenwortlaut
- WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 07.12.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 100.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110015732917
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig.
- Sitz
- Zwölfaxing
- Personen
Aktuell, seit 14.05.2025
Seit dem 14.05.2025 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 14.05.2025
© wirtschaft.atWWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.03.2025 Beschluss vom 25.03.2025 Rechtskraft Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.08.2026 Beschluss vom 09.08.2026 Firmenbuchnummer FN 128646k Masseverwalter RIEL Stephan Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 01/713 44 33, Fax: 01/713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at Schuldner WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H. Schwechaterstraße 70 2322 Zwölfaxing FN 128646k Text 1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens EUR 17.492,51 aus "erledigten Sicherstellungen" aus dem Insolvenzverfahren 40 S 1/23 b des Landesgerichts Korneuburg wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Dr. Stephan RIEL, RA, Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,25 % oder Einwände gegen die antragsgemäße Entlohnung des Insolvenzverwalters oder der Belohnungen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände oder Festsetzung der gerichtlichen Pauschalgebühr sind binnen 14 Tagen einzubringen. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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