WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H. (FN 128646k)

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Status
Gelöscht mit 14.05.2025
Firmenbuchnummer
Firmenwortlaut
WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H.
Eintragungsdatum
07.12.1994
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 100.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110015732917
Geschäftszweig
Keine Angabe
Vertretungsbefugnis
Jeder Geschäftsführer vertritt selbständig.
Sitz
Zwölfaxing
Adresse
Personen

Aktuell, seit 14.05.2025

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WWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H.
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00040/24
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am25.03.2025
    Beschluss vom25.03.2025
    RechtskraftDie Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 036 S 00040/24
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am10.08.2026
    Beschluss vom09.08.2026
    FirmenbuchnummerFN 128646k
    MasseverwalterRIEL Stephan Dr. Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 01/713 44 33, Fax: 01/713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at
    SchuldnerWWLA, Wärme-, Wasser- und Lüftungsanlagen Gesellschaft m.b.H. Schwechaterstraße 70 2322 Zwölfaxing FN 128646k
    Text1. Betreffend des nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum Vorschein gekommenen Vermögens EUR 17.492,51 aus "erledigten Sicherstellungen" aus dem Insolvenzverfahren 40 S 1/23 b des Landesgerichts Korneuburg wird gemäß § 138 IO die Nachtragsverteilung angeordnet. 2. Der (Die) Insolvenzverwalter(in) Dr. Stephan RIEL, RA, Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien wird zur Abwicklung der Nachtragsverteilung zur Ausübung seines (ihres) Amtes als Insolvenzverwalter(in) einberufen. 3. Allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf mit einer Nachtragsverteilungsquote von 0,25 % oder Einwände gegen die antragsgemäße Entlohnung des Insolvenzverwalters oder der Belohnungen der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände oder Festsetzung der gerichtlichen Pauschalgebühr sind binnen 14 Tagen einzubringen.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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