G. Völkl Gesellschaft m.b.H. (FN 085463g)
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- Status
- Gelöscht mit 09.07.2021
- Firmenwortlaut
- G. Völkl Gesellschaft m.b.H.
- Eintragungsdatum
- 19.03.1994
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.336,42
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.03.
- GLN
- 9110015498745
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäfts führer bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Niklasdorf
- Personen
Aktuell, seit 09.07.2021
Seit dem 09.07.2021 existieren in diesem Bereich keine aktiven Funktionen.
- Netzwerk
Aktuell, seit 09.07.2021
© wirtschaft.atG. Völkl Gesellschaft m.b.H.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 02.11.2023 Beschluss vom 01.11.2023 Text Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtlich des freigewordenen Betrages von nunmehr insgesamt EUR 145.733,27 eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter Mag. Stefan Weileder, LL.M. (DUK), Rechtsanwalt, Marburger Kai 47, 8010 Graz wieder in sein Amt eingesetzt. Der Nachtragsverteilungsentwurf des IV vom 19.10.2023, ON 80 (Nachtragsverteilungsquote in der Höhe von 2,81810%) wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt. Der IV wird ersucht, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den bei ihm einliegenden Betrag von insgesamt EUR 145.733,27 dem Verteilungsentwurf entsprechend auszuzahlen und den Nachweis der Verteilung dem Insolvenzgericht binnen 3 Wochen vorzulegen. Mit Nachweis der Verteilung gilt der IV wieder seines Amtes enthoben. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.08.2026 Beschluss vom 13.08.2026 Text Gemäß § 138 IO wird ein Nachtragsverteilungsverfahren hinsichtich des freigewordenen Betrages von insgesamt EUR 7.333,65 eingeleitet und der seinerzeitige Insolvenzverwalter Mag. Stefan Weileder, Marburger Kai 47, 8010 Graz wieder in sein Amt eingesetzt. Der Nachtragsverteilungsentwurf des Insolvenzverwalters vom 13.8.2026 (Quote in der Höhe von 0,15546%) wird genehmigt. Die Insolvenzgläubiger, auf deren Forderung ein Betrag von unter EUR 10,-- fallen würde, werden nicht berücksichtigt. Mit Nachweis der Verteilung gilt der Insolvenzverwalter wieder seines Amtes enthoben.
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