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22.02.2012 / 17:00 / APA

EU prüft Airline-Rabatte des Flughafen Klagenfurt

Die Zuschüsse und Vergünstigungen, mit denen Regionalflughäfen vor allem Billigairlines an sich binden, sind im Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Österreich trifft das nun den Flughafen Klagenfurt. Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eröffnet.

Rabatte für Billigflieger werden untersucht

Foto: APA (Archiv/epa)

Wien/Brüssel. Die Zuschüsse und Vergünstigungen, mit denen Regionalflughäfen vor allem Billigairlines an sich binden, sind im Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Österreich trifft das nun den Flughafen Klagenfurt. Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eröffnet.

Untersucht wird, ob Klagenfurt (Kärnten) sowie drei regionale deutsche Flughäfen (Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck) mit ihren Rabatten und Zuschüssen für einige dort tätige Fluggesellschaften gegen das EU-Beihilferecht verstoßen. Die Airports sind selbst kapitalmäßig öffentlich subventioniert.

Der kleine Regionalflughafen von Klagenfurt erhält regelmäßige Kapitalzufuhren von Bund, Land und Stadt Klagenfurt, schreibt die EU-Kommission. Sie bezweifelt nun, dass die Behörden "den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt" haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre, heißt es in einer Mitteilung aus Brüssel am Mittwoch.

Darüber hinaus gewähre der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften, die ihn anfliegen, "systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin". Die Kommission befürchtet, dass diese Rabatte und Zuschüsse den begünstigten Fluggesellschaften einen "unfairen wirtschaftlichen Vorteil" gegenüber konkurrierenden Airlines verschaffen könnten.

Geprüft werden nun im Detail die finanziellen Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Fluggesellschaften, aber auch die Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen den Flughäfen und den Fluggesellschaften. Die Wettbewerbshüter wollen geklärt wissen, ob die Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind.

Im Fall der vier Flughäfen und die sie nutzenden Fluggesellschaften kann die Kommission auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen "nicht ausschließen, dass die Maßnahmen staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind."