Generation Y – die analysierteste aller Generationen
Sie sind gebildet, interessiert und individualistisch. Sie sind bereit, sich für ihren Job voll ins Zeug zu legen – solange sie selbst Spaß daran haben. Sie sind idealistsch und auf eine andere Art und Weise politisch als ihre Eltern. Geld ist zwar wichtig, wenn es um die Arbeitsplatzwahl geht, stehen aber “weiche Faktoren” wie Arbeitsklima, flexible Zeiteinteilung und nette Kollegen ganz weit oben. Richtig, es geht um jene Altersgruppe, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch als “Millennials” oder “Generation Y” einen Namen gemacht hat. Und es gibt wohl keine demografische Gruppe, die so häufig und intensiv kategorisiert wurde.
Plötzlich waren sie da: Die Millennials. Stürmten einfach so den Arbeitsmarkt – und warfen ihn gehörig über den Haufen. Zwischen 18 und zirka 30 Jahre alt, selbstbewusst in ihrem Können, irgendwie anders in ihrem Denken und viel schneller in ihrer Kommunikation sowieso. Aufgewachsen mit dem eigenen Rechner, sozialisiert im Web. Beruflich engagiert, fachlich top und interessiert an Weiterbildung. Eine Generation der sozialen Individualisten, die tradierte Werte hinterfragt und in erster Linie für sich selbst arbeitet.
Wie erreicht man sie?
Soweit gängige Attribute, die man der “Generation Y” zuordnet und die über weite Strecken wohl auch stimmen mögen. Aber auch der Ausdruck des Versuchs, den gesellschaftlichen und medialen Wandel irgendwie greifbar zu machen und zu verstehen, wie die aufstrebende Altersgruppe wohl am besten erreicht werden kann. Medial, inhaltlich, emotional. Eine Aufgabe, mit der nicht nur die Werbung kämpft. Sondern auch die althergebrachte Personalabteilung.
Eine interessante, durchaus augenzwinkernde Infografik zur Lebenswelt der Millennials lieferte unlängst visual.ly – ansehen!
Steuerausgleich 2011: 20 Tipps, die bares Geld wert sind!
Niemand zahlt gern zu viel! Schon gar nicht ans Finanzamt! Trotzdem passiert es ständig: Weil viele Arbeitnehmer auf die Möglichkeit einer Arbeitnehmerveranlagung vergessen – sprich: ihren “Steuerausgleich” nicht machen! Dabei ist das überhaupt keine Hexerei: karriere.at gibt gemeinsam mit der Arbeiterkammer 20 Tipps wie man im Abgaben- und Paragraphendschungel den Überblick behält und sich seine hart verdienten Euros aus dem Jahr 2011 zurückholt.
Arbeitnehmerveranlagung, Steuerausgleich, Absetz- und Freibeträge: Begriffe, die Nicht-Steuerexperten oft von alleine die Haare zu Berge stehen lassen. Dabei kann es sich durchaus auszahlen, sich damit auseinanderzusetzen – denn viele Arbeitnehmer lassen jährlich eine beträchtliche Summe beim Finanzamt liegen.
“Unserer Erfahrung nach lassen sich pro Steuerpflichtigem im Schnitt zwischen 200 und 320 Euro zurückholen”, weiß Gertraud Lunzer von der Steuerabteilung der Arbeiterkammer Wien. Insgesamt würden pro Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rund 950 Millionen Euro vom Staat an die Bürger zurücküberwiesen.
Doch wie geht man die Steuererklärung für das Jahr 2011 an? Worauf ist zu achten? Was bedeuten die einzelnen Begriffe und wo bekomme ich Auskünfte, falls ich nicht weiter weiß? karriere.at hat bei den Steuerexperten der Arbeiterkammer Oberösterreich nachgefragt, welche folgende Tipps parat haben (bezogen auf das Jahr 2011):
1. Arbeitnehmerveranlagung – was ist das überhaupt?
Das, was im allgemeinen Sprachgebrauch “Steuerausgleich” genannt wird, heißt offiziell “Arbeitnehmerveranlagung”. Wer diese beantragt, bewirkt, dass die Steuer auf das betreffende Jahreseinkommen neu berechnet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich daher eine Steuerrückvergütung – also eine Rückzahlung – ergeben.
Beispielsweise wenn… -…man monatlich unterschiedlich hohe Bezüge erhalten hat. -…während des Jahres den Job gewechselt hat oder man nicht das ganze Jahr beschäftigt war. -…man so wenig verdient, dass man Anspruch auf eine Steuergutschrift hat (mehr dazu bei Punkt 19 “Negativsteuer”) -…Anspruch auf bestimmte Absetzbeträge für Alleinverdiener (Punkt 7), Alleinerzieher (Punkt 8), Mehrkindzuschlag (Punkt 9) oder die Pendlerpauschale (Punkt 17) besteht, diese aber in der laufenden Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt wurden. -…Sonderausgaben (ab Punkt 12), Werbungskosten (Punkt 16) oder außergewöhnilche Belastungen (Punkt 18) angefallen sind, die noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt sind.
2. Ganz grundsätzlich: Was kann den Steuerausgleich beeinflussen?
1. Absetzbeträge, die zur Gänze von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden: z.B. Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag, Unterhaltsabsetzbetrag) 2. Freibeträge, welche die Bemessungsgrundlage verringern können, die die Höhe der berechneten Steuer festsetzt. Darunter fallen Kinderfreibetrag, Sonderausgaben, Werbungskosten, Pendlerpauschale oder außergewöhnliche Belastungen. Diese Beträge verringern also nur die zu zahlende Steuer, werden also nicht zur Gänze gutgeschrieben.
3. Wo kann ich die Arbeitnehmerveranlagung beantragen?
- Entweder online unter www.finanzonline.at: Hierfür muss man beim Finanzamt Zugangsdaten beantragen (per E-Mail oder Brief). Achtung: Unbedingt aktuelle E-Mail-Adresse verwenden, da man per E-Mail benachrichtigt wird, dass der Bescheid elektronisch in der persönlichen “Databox” hinterlegt wurde. Vergisst man in dieser Zeit regelmäßig seine Mails zu checken, kann es passieren, dass man eine allfällige Berufungsfrist übersieht. - Oder direkt beim Finanzamt des Wohnsitzes: Dafür benötigt man das Formular L1 bzw. L1k für Kinder-Absetzposten (ein Formular pro Kind).
4. Wie lange kann ich den “Steuerausgleich” beantragen?
Für die Arbeitnehmerveranlagung hat man fünf Jahre lang Zeit – Ausnahme ist die Pflichtveranlagung. Wichtig: Zwar sind beim Einreichen keine Belege beizulegen, diese müssen aber über sieben Jahre aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese nachfordern kann.
5. Kann es sein, dass ich durch die Arbeitnehmerveranlagung eine Nachforderung erhalte, also mehr bezahlen muss?
Es kann ein Nachforderungsbescheid eintreffen. Sollte das passieren, kann man jedoch seine Arbeitnehmerveranlagung (ausgenommen Pflichtveranlagung) binnen eines Monats schriftlich zurückziehen und muss somit auch nichts nachzahlen. Die Arbeiterkammer bietet dafür zur Hilfe Musterbriefe an.
6. Wann muss ich verpflichtend einen Steuerausgleich machen?
Wenn man zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Bezüge hatte.
Wenn man Krankengeld von der Krankenkasse erhalten hat.
Wenn man im Unternehmen einen Freibetragsbescheid abgegeben hat oder man beispielsweise Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag oder Pendlerpauschale in Anspruch genommen hat, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht (mehr) gegeben waren.
Wenn man Bezüge aus dem Insolvenzfonds erhalten hat.
Achtung: Zeitlimit für die genannten Fälle ist der 30. September des Folgejahres!
Wenn man neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro bezogen hat (z.B. Selbständigkeit, Mieteinnahmen, Landwirtschaft). In diesen Fällen ist ist die Einkommensteuererklärung bis 30. April des Folgejahres einzureichen (über FinanzOnline bis 30. Juni).
7. Wann steht mir der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?
Wenn Sie im Jahr 2011 für mindestens ein Kind länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und in einer Ehe/Lebensgemeinschaft/eingetragenen Partnerschaft gelebt haben und der Partner nicht mehr als 6.000 Euro verdient hat.
- Weitere Infos, wie man die Einkommensgrenzen für den “Zuverdienst” berechnet hier (unter “ABSETZBETRÄGE”). - Achtung: Der Absetzbetrag muss jedes Jahr neu beantragt werden!
8. Was ist der Alleinerzieherabsetzbetrag?
Der Alleinerzieherabsetzbetrag kann von Alleinstehenden (ledig, geschieden, verwitwet) geltend gemacht werden, die im betreffenden Jahr mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben. Die Höhe der Berechnung ist analog zum Alleinverdienerabsetzbetrag (vorheriger Punkt).
9. Gibt es einen Mehrkindzuschlag?
Ja. Der Mehrkindzuschlag (20 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind) steht zu, wenn für mehr als zwei Kinder Familienbeihilfe bezogen wurde und das steuerpflichtige Jahreseinkommen beider Partner im Vorjahr 55.000 Euro nicht überstiegen hat.
10. Ich zahle Unterhalt. Kann ich das auch beim Steuerausgleich geltend machen?
Ja, das ist möglich. Wenn Sie Alimente für Kinder zu bezahlen haben, beträgt der Absetzbetrag für das erste Kind 29,20 Euro, für das zweite Kind 43,80 Euro und ab dem dritten Kind (und für jedes weitere Kind) 58,40 Euro.
11. Wie viel Kinderfreibetrag kann ich geltend machen?
220 Euro für jedes Kind, für das mehr als sechs Monate Familienbeihilfe im Kalenderjahr bezogen wurde.
Tipp: Bezahlen beide Elternteile Lohnsteuer, können beide den Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser beläuft sich dann auf 132 Euro pro Elternteil. Tipp: 132 Euro Kinderfreibetrag stehen auch zu, wenn im Jahr für mehr als sechs Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
12. Was sind so genannte “Topf-Sonderausgaben”, also Sonderausgaben mit Höchstbetrag?
Will man “Topf-Sonderausgaben” abschreiben, müssen die Aufwendungen 240 Euro übersteigen. Ein Viertel des beantragten Betrages ist dann absetzbar. Achtung: Ab einem Jahreseinkommen von mehr als 36.400 Euro vermindert sich der abschreibbare Betrag, ab 60.000 Euro entfällt die Abschreibe-Möglichkeit ganz.
14. Wie lauten der Höchstbeträge für “Topf-Sonderausgaben”?
- 2.920 Euro ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag - 5.840 Euro mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag - 1.460 Euro zusätzlich, wenn für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder bezogen wurde (eingerechnet sind Kinder, für die Alimente zu zahlen sind)
15. Welche Sonderausgaben haben keinen Höchstbetrag?
Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten
Darunter sind Ausgaben zu verstehen, die unmittelbar mit der Ausübung des Berufes zusammenhängen. Will man solche steuerlich geltend machen, muss der Betrag höher als 132 Euro sein. Darunter fallen unter anderem (mehr hier unter “BEISPIELE FÜR WERBUNGSKOSTEN”):
Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
Berufliche Fahrt- und Reisekosten
Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
Fachliteratur
Arbeitsmittel und Werkzeuge (z.B. Computer)
Ausgaben für Bewerbungen um einen Job
17. Welche Richtlinien gelten bei Freibeträgen für die Pendlerpauschale?
Wenn eine so genannte “Kleine Pendlerpauschale” zusteht, kann bei Strecken von 20-40 Kilometern 696 Euro Freibetrag geltend gemacht werden, bei 40-60 Kilometern 1.356 Euro und bei mehr als 60 Kilometern 2.016 Euro.
Bei der “Großen Pendlerpauschale” gelten folgende Werte: - 372 Euro (2-20 km) - 1.476 Euro (20-40 km) - 2.568 Euro (40-60 km) - 3.672 Euro (mehr als 60 km)
18. Was ist als “Außergewöhnliche Belastung” zu werten?
Begräbnis- und Grabkosten von je maximal 4.000 Euro, sofern diese nicht durch den Nachlass gedeckt sind.
Ohne Abzug eines Selbstbehaltes (Auszug):
Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr (bei erhöhter Familienbeihilfe bis zum 16. Lebensjahr) durch private und öffentliche Einrichtungen oder durch pädagogisch qualifizierte Personen bis 2.300 Euro pro Kind und Jahr (NEU: Auch Verpflegungs- und Bastelgeld) Voraussetzung: Familienbeihilfe oder Unterhaltsabsetzbetrag (Punkt 7) für mehr als sechs Monate pro Jahr. Das Kind darf sich dafür nicht ständig außerhalb des EU-/EWR-Raumes oder der Schweiz aufhalten.
Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (110 Euro/Monat)
Unterhalt für im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder in Höhe von 50 Euro pro Kind und Monat
Krankheitskosten bei einer Erwerbsminderung von mindestens 25 Prozent. Auch die Kosten einer Heilbehandlung (Arzt-, Spitals-, Kur-, Therapie- und Medikamentenkosten) und einer Diätverpflegung können abgesetzt werden.
19. Unter welchen Umständen steht mir eine Steuergutschrift, also die so genannte “Negativsteuer” zu?
Wenn man so wenig verdient, dass man keine Lohnsteuer bezahlen muss, bekommt man über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 110 Euro erstattet. Voraussetzung: Es müssen Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein.
Der Betrag kann sich auf 251 Euro erhöhen, wenn Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. (Unbedingt zustehenden Betrag – siehe Punkt 17 – in Formular eintragen!)
Personen, die Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, diesen aber nicht oder nicht zur Gänze nutzen können (wenn keine Lohnsteuer bezahlt wird oder diese niedriger ist als der zustehende Absetzbetrag ist), bekommen den Absetzbetrag samt Kinderzuschlägen auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt.
20. Gibt es eine “Checklist”, mit der ich meine persönliche Arbeitnehmerveranlagung 2011 durchgehen kann?
Ja, die gibt es, und zwar von der Arbeiterkammer Salzburg. Punkt für Punkt durchgehen und Geld vom Finanzamt zurückholen!
„Mama, es juckt so!“ – die Klage des kränkelnden Kindes lässt die Alarmglocken schrillen: Windpocken! Logisch: Als Elternteil will man nichts anderes als dem geliebten Nachwuchs eine optimale Genesung garantieren. Wenn das Kind krank ist, muss der Arbeitgeber eben für einige Tage hinten anstehen. Also bleibt keine Wahl: Ab in den Pflegeurlaub! Doch wie geht das richtig? Was ist zu beachten und wie lange darf man pro Jahr in den Pflegeurlaub?
Von Michaela Grininger
Es ist derzeit das Thema Nummer Eins bei uns im Ort: Die Windpocken. Kaum ein Kind, das noch nicht heimgesucht wurde. Als ob es nicht schon genug wäre, dass die „Pockerl“, wie sie „unsere“ Kindergärtnerinnen liebevoll nennt, ziemlich unangenehm jucken, sie zwingen auch noch das Kind samt pflegendem Elternteil in Quarantäne. Denn wegen der großen Ansteckungsgefahr – wobei Gefahr in diesem Fall natürlich relativ ist – muss das Haus gehütet werden, kann der Kindergarten also nicht besucht werden. Und das führt folglich auch dazu, dass Mutter oder Vater, wer auch immer beim Kind bleibt in dieser Zeit, nicht zur Arbeit kann. Pflegeurlaub ist das Stichwort. Wobei Urlaub in diesem Zusammenhang nicht unbedingt das richtige Wort ist. Jeder, der weiß wie viel Arbeit es ist ein krankes Kind zu pflegen, kann bei dieser Bezeichnung wohl nur resignierend grinsen.
Doch wie schaut es eigentlich rechtlich aus mit dieser Regelung. Wer darf wie lange Pflegeurlaub nehmen und gibt es für Alleinerziehende eigentlich Sonderregelungen? Was rät die Arbeiterkammer?
Die wichtigsten Fragen im Detail
Der Anspruch auf Pflegefreistellung ist – egal ob alleinerziehend oder nicht und unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben – auf eine Woche im Jahr beschränkt. Ist diese Woche bereits aufgebraucht und das erkrankte Kind unter 12 Jahren, besteht ein Recht auf eine weitere Woche „Pflegeurlaub“.
Was bedeutet Pflegefreistellung?
Sie dürfen zu Hause bei Ihrem Kind bleiben, um es zu pflegen.
Ihre Bezahlung bleibt wie immer.
Pro Jahr können Sie so viele Stunden Pflegeurlaub beanspruchen, wie Sie pro Woche im Durchschnitt arbeiten.
Diese Freistellung können Sie stunden-, tage- oder wochenweise konsumieren.
Wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist, können Sie – auf Grund einer neuerlichen Erkrankung und nicht durchgehend – eine zweite Woche Freistellung beantragen.
Um eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
Ihr leibliches, Pflege- oder Adoptivkind, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben, ist akut oder chronisch erkrankt und braucht in Folge dessen Ihre Pflege und Betreuung. Und: Es gibt keine weiteren nahen Angehörigen, die sich um das Kind kümmern könnten. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall Meldepflicht besteht! Sie müssen also Ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass Sie zu Hause bleiben müssen, um Ihr Kind zu pflegen. (Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich)
Manchmal erfordern gewisse Situationen auch Sonderregelungen. Diese benötigt es zum Beispiel, wenn Sie auch mit zwei Wochen Pflegeurlaub im Jahr nicht auskommen. Hier gilt, dass sich Angestellte „aus wichtigen persönlichen Gründen“ eine weitere Woche freinehmen können. Bei ArbeiterInnen hängt dies vom Kollektivvertrag ab.
Muss ich die Notwenigkeit der Pflegefreistellung nachweisen?
Sofern dem Arbeitgeber Ihre mündlichen Angaben reichen, nein. Sollte eine ärztliche Bestätigung gefordert werden, muss der Arbeitgeber etwaige anfallende Kosten dafür übernehmen. Sollten Sie bewusst falsche Angaben machen, kann dies rechtlich legitimiert zu einer fristlosen Kündigung führen.
Kann ich freigestellt werden, um mein Kind ins Spital zu begleiten?
Wenn die Anwesenheit des Vaters oder der Mutter aus objektiven Gründen notwendig ist, dann ja. Wichtig ist daher eine ärztliche Bestätigung, die bescheinigt, dass die Anwesenheit eines Elternteils für die Genesung des Kindes erforderlich ist.
Kann ich auch Freistellung beantragen, um andere Angehörige zu pflegen?
Vorausgesetzt, Sie leben mit diesen nahen Angehörigen im gleichen Haushalt, gilt dies für Ehepartner, eingetragene PartnerInnen und Lebensgefährtinnen, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Enkel und Urenkel.
Recruiting: Warum Chefs nicht alleine entscheiden sollten
“Den nehmen wir, basta!” So oder so ähnlich enden oft Beratungen, welcher Bewerber den Job nun letztlich bekommt. Natürlich, irgendwer muss am Ende die Entscheidung verantworten. Die entscheidende Frage ist nur: Wie viel Abstimmung gab es während des Entscheidungsprozesses? Eine aktuelle Untersuchung zeigt nun auf, dass selbstbewusst bis autoritär agierende Menschen bei der Bewerberauswahl nicht unbedingt zum besten Ergebnis beitragen – auch wenn sie in der Belegschaft hohes Ansehen genießen.
Gute Führungskräfte haben schon das gewisse Etwas: Sie scheinen immer zu wissen, was zu tun ist. Sie haben Ahnung davon, wie man das Ganze dann durchzieht. Und sie nehmen die Verantwortung des möglichen Scheiterns ohne mit der Wimper zu zucken auf ihre Schultern. Entscheidungen fallen selbstbewusst, mitunter autoritär. Wenn auch noch die persönliche und fachliche Ebene stimmt, macht Arbeiten unter den richtigen Vorgesetzten Spaß, die Autorität wird vom Gros der Mannschaft nicht angezweifelt. So lange, bis ein Fehler passiert. “Uns hat ja vorher keiner gefragt…!”, schwenken dann selbst die bedingungslosesten Anhänger auf den “Selbst-Schuld-Reflex” um.
Dass selbstbewusst bis autoritär agierende Führungspersonen zwar oft die Anerkennung ihrer Teams genießen, aber nicht zwangsläufig die richtigen Entscheidungen – vor allem in der Personalauswahl – treffen, belegt nun eine Studie der Universität Amsterdam, über die “Forschung erleben!” berichtet.
Infos bei Mitarbeitern einholen lohnt sich
Der Versuch: In Dreiergruppen mussten Bewerbungsprozesse durchgeführt werden – ein Teammitglied wurde zufällig zum Teamleiter gekürt, der die Entscheidung nach möglichen Beratungen mit der Mannschaft letztendlich vertreten musste. Der Clou daran: Alle Gruppenmitglieder bekamen von der Studienleitung leicht abweichende Bewerber-Infos zugesteckt, sodass die objektiv beste Entscheidung nur möglich war, wenn zuvor miteinander diskutiert wurde und der “Chef” die anderen auch ernstnahm. Was den Forschern auffiel: Je autoritärer die Führungsperson agierte, umso größer das Ansehen bei der Truppe. Gleichzeitig hatten die “erfolgreichsten” Gruppenmanager auch die höchsten Fehlerquoten – weil eben die nötige Diskussion zur Wahrheitsfindung fehlte.
Bewerbungsprozess startet im Idealfall in der Fachabteilung
Ein Experiment, das durchaus Bedeutung für das “richtige Leben” hat: Allzu oft werden Recruitingprozesse als Chef- oder reine HR-Sache angesehen, in die die Belegschaft nicht oder nur sehr wenig einbezogen wird. Der Effekt ist bekannt: Abteilungen werden durch Wunderkinder bereichert, die zwar objektiv gut sind aber wenig ins Team passen oder sich beispielsweise unter- beziehungsweise überqualifiziert fühlen.
Natürlich kann ein Besetzungsprozess nicht von vorne bis hinten basisdemokratisch ablaufen, weil eben irgendwann eine Entscheidung her muss und das ganze nicht zur Never-Endig-Story auswachsen sollte. Erfolgreiche Recruitingprozesse, die effektiv ablaufen und auch eine hohe Anzahl an passenden Bewerbern einbringen, beginnen aber meist mit einem Gespräch in der Fachabteilung. Bevor man ausschreibt oder gar schon Bewerber einlädt ist es nämlich von Vorteil zu wissen:
Welches Aufgabengebiet soll der neue Mitarbeiter denn nun wirklich abdecken? (Möglicherweise haben sich die Anforderungen seit der Ausschreibung für den Vorgänger geändert…)
Wie sieht der Job in der Praxis aus? (Arbeitszeit, viel/wenig Flexibilität, benötigte Arbeitsmittel…)
Welche Ausbildung hält die Belegschaft für sinnvoll?
Wie sieht das Teamgefüge aus? (Gute HR-Manager wollen ein Gefühl dafür bekommen, ob der oder die “Neue” denn auch persönlich ins Team passt oder nicht).
Gibt es eventuell Tipps wo und wie man recruiten sollte? (Mitarbeiter wissen oft ganz genau, in welcher “Szene”, in welchen Netzwerken, Ausbildungsstätten oder anderen Unternehmen fähige Leute sitzen).
Fasching im Büro – oder: Die dunkle Seite des Lachens
Faschingsdienstag. In vielen Unternehmen Österreichs wird an diesem Tag etwas früher Schluss gemacht und Kollegen tanzen als Cowboy oder Marienkäfer verkleidet an. Kollektives Fröhlichsein! Nur einige, wenige Kollegen meiden den Fasching wie der Teufel das Weihwasser – Jahr für Jahr. Warum? Lachen sie in etwa nicht gerne? Nicht nur das: Möglicherweise haben sie sogar Angst davor! Rund sieben Prozent der Menschen leiden nämlich an “Lachangst”. Kein Scherz!
Natürlich gibt es Menschen, die dem verordneten jährlichen Lustigsein im Fasching grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen. Die dem Brauch, sich mehr oder weniger witzig zu kostümieren einfach nichts abgewinnen können und es schräg finden, warum die “lustigste Zeit im Jahr” vom Kalender vorgegeben wird. Von anderen als “Faschings-Muffel” abgetan, halten sich diese Exemplare dann in der Regel von “LeiLei”-Rufern und Karnevalsumzügen fern – und auch von der firmeninternen Faschingsfeier, sofern es eine gibt.
Angst davor ausgelacht zu werden
Eine ganz und gar ernst gemeinte Studie beschäftigt sich nun damit, dass das Lachen anderer für manche Menschen ziemlich belastend sein kann: Jeder fünfzehnte Österreicher (also rund sieben Prozent) leide an “Gelotophobie”, der Angst ausgelacht zu werden. Eine Forschergruppe des Instituts für Psychologie der Karl-Franzens-Universität Graz beschäftigt sich nun mit diesem Phänomen. Betroffene bewerten bereits das Lächeln anderer als negativ und hätten große Angst vor feindselig-zynischem Humor, beschreibt die Forschergruppe die Auswirkungen der “Lachangst” in einer Aussendung. Ziel der Untersuchung soll sein, neue Ansätze eines gezielten Trainings für Jugendliche zu entwickeln, die Panik davor haben, in der Schule von anderen ausgelacht oder verspottet zu werden.
“Es gibt Menschen, die fürchten sich von anderen ausgelacht zu werden. Hier reicht meist eine bestimmte Mimik und sie sind verunsichert. Sehr stark kann dieses Symptom bei pubertierenden Jugendlichen ausfallen”, berichtet Studien-Co-Autorin Ilona Papousek vom Grazer Uni-Institut für Psychologie. Der Hintergrund für die wissenschaftliche Auseinanderseitzung ist durchaus ernst: Denn laut “Nationalem Bildungsbericht” seien je nach Altersgruppe bis zu 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen Opfer verbaler oder psychischer Gewalt – oft mit dem Effekt, dass sich in diesen oftmals Rachegefühle aufstauen, welche sich dann mitunter auf gewalttätige Weise äußern können, so die Forscher.
Um auf den Firmenfasching zurückzukommen: Nehmen Sie es dem Faschingsmuffel in Ihrer Abteilung also nicht allzu übel, dass er das alljährliche “Gschnas” auch heuer wieder auslässt. Vielleicht hat er ja regelrecht Angst vor dem illuminierten Gelächter seiner Kollegen. Oder er findet es einfach doof, wenn sich erwachsene Menschen als Katze verkleiden. Was im übrigen auch kein schlechter Entschuldigungsgrund ist.
Schnee! Bevor es für einige Tage mit den Temperaturen aufwärts gehen soll, zeigt uns der Winter nochmal, was er kann. Rutschende Autos, steckengebliebene Busse, eingefrorene Weichen im Bahnverkehr – an einem Tag wie heute eher Regel als Ausnahme. Doch worauf ist zu achten, wenn ich mich wegen des Schneechaos verspäten sollte? Muss ich Urlaub nehmen? Kann Zuspätkommen gar Kündigungsgrund sein? Michaela Grininger hat sich für karriere.at schlau gemacht.
Von Michaela Grininger
So, ich habe es geschafft. Endlich. Mein Neujahrsvorsatz wurde in die Tat umgesetzt, das Auto wehmütig in der Garage zurückgelassen und der Weg zur Zugstation aufgenommen. Doch dann das: Schienenersatzverkehr wegen technischen Gebrechens! Bei der Neuschneemenge ja eigentlich nicht ungewöhnlich. Allerdings hatte ich – noch geschockt vom Stau, in den ich am Vortag geraten bin – völlig verdrängt, dass auch öffentliche Verkehrsmittel nicht immer planmäßig unterwegs sind. Das Resultat: Ich bin satte 25 Minuten zu spät im Büro angekommen. In meinem Fall kein großes Thema, bin ich doch als Selbständige mein eigener Chef und hatte glücklicherweise keinen dringenden Termin. Doch was wäre wenn? Wie könnten theoretisch die Folgen des Zuspätkommens aussehen? Und was sollten Sie im Falle des Falles unbedingt beachten? Ich habe mich dafür mal bei der Arbeiterkammer schlau gemacht.
Kündigungsgrund „Zu spät kommen“?
Sollten Sie auf Grund von Schneechaos zu spät oder gar nicht an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, so ist dies ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der die Verspätung bzw. das Fernbleiben rechtfertigt und ist somit kein Kündigungsgrund. Allerdings gilt dies nur, wenn Sie „alles Ihnen Zumutbare unternommen haben, um trotz Schneeverwehung/Schneechaos pünktlich bzw. überhaupt zur Arbeit zu kommen.“ (Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich) Unter zumutbar wird dabei verstanden, dass zum Beispiel das Auto statt dem öffentlichen Verkehrsmittel gewählt werden sollte, wenn dies die Anreise beschleunigen könnte oder umgekehrt. Zudem fällt auch ein Fußweg von einigen Kilometern unter diesen Begriff. Dennoch: „Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft.“
Arbeitgeber informieren?
Trotz des ganzen Ärgers, den Stau, Öffi-Ausfall usw. verursachen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Verspätung zum Beispiel telefonisch umgehend informieren.
Verliere ich dadurch einen Urlaubstag?
Da es sich bei einer solchen Verspätung um ein sogenanntes „berechtigtes Fernbleiben vom Dienst“ handelt, müssen Sie keinen Urlaubstag extra dafür nehmen.
Habe ich in solchen Situationen einen Anspruch auf Entgelt?
Angestellte haben grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, sofern auch tatsächlich versucht wurde, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen (siehe oben). ArbeiterInnen haben nur dann Anspruch auf weitere Zahlung, wenn im Kollektivvertrag keine andere Regelung dafür vorgesehen ist.
Fazit: Grundsätzlich sind solche Situationen – egal ob Stau, verspätete Busse, Schienenersatzverkehr und dergleichen – nicht die Regel und somit besteht eine gewisse rechtlich legitimierte Kulanz von Seiten des Arbeitgebers. Solange Sie also Bescheid geben, dass Sie zu spät kommen werden bzw. gar nicht kommen können, sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich selbst werde den „Öffis“ noch eine Chance geben. Zu lange ärgere ich mich schon über mich und die „Im-Auto-Sitzerei“, zu groß sind in den letzten Monaten Bewegungs- und Frischluftmangel geworden, sodass ich mich eigentlich auf die paar Minuten Fußweg zum Zug und vom Zug ins Büro freue. Wenn dieser dann auch wirklich (pünktlich) kommt, wird meine Freude vermutlich ins Unermessliche steigen…
Mobbing in Unternehmen: Herausforderung für Führungskräfte
Mobbing: Fast jeder weiß von einem Fall im Kollegen- oder Bekanntenkreis zu berichten. Ein Begriff, der ähnlich dem Schlagwort „Burnout“ immer häufiger Verwendung findet. Was beide Begriffe charakterisiert: Sie schweben diffus über der Arbeitswelt und werden oft missverständlich verwendet. Eine besondere Herausforderung für Führungskräfte – speziell vor dem Hintergrund, dass Konflikte im Team Unternehmen Unsummen kosten können: Wie lässt sich Mobbing erkennen? Woran merke ich, ob ich selbst mobbe? Wie reagiere ich richtig?
Mobbing ist mehr als nur ein Modewort. Vielmehr ein Begriff, der die Mitte der arbeitenden Gesellschaft erreicht hat. Laut den jüngsten Ergebnissen einer karriere.at-Online-Umfrage unter 540 Arbeitnehmern wissen zwei von drei Arbeitnehmern (68 Prozent) zumindest über Mobbingfälle im eigenen Unternehmen Bescheid. Eine relative Mehrheit (43 Prozent) geht davon aus, dass Mobbing in der eigenen Arbeitsumgebung sogar mit System geschehe. Jeweils 16 Prozent der Befragten sprechen entweder von „Einzelfällen“ oder kennen keinen Fall.
Eine Sicht der Dinge, die von Arbeitgeberseite (265 befragte Unternehmer, Führungskräfte und HR-Manager) nur bedingt geteilt wird: Zwar gibt jeder Zweite (48 Prozent) an, Mobbing mit einer offenen Gesprächskultur entgegenzuwirken und fünf Prozent meinten, professionelle Hilfe von Spezialisten in Anspruch zu nehmen, dennoch sieht immerhin die Hälfte der Befragten kein großes Problem: Je ein Viertel der Umfrageteilnehmer gab an, dass Betroffene durch Mobbing auftretende Probleme selbst lösen würden (24 Prozent) oder sich die Problematik im eigenen Unternehme nicht stelle (24 Prozent).
Mobbing – ein diffuses Problem
Mobbing im eigenen Unternehmen – ein Problem, das viele Führungskräfte vor ein relativ diffuses Problem stellt: Es ist in einem großen Teil der Unternehmen Realität, sowohl zwischen hierarchisch gleichgestellten Mitarbeitern als auch mit Führungskräfte-Beteiligung. „Mobbing wird eindeutig mehr“, konstatiert Silvia Hruska-Frank, Arbeitsrechtsexpertin in der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien. In der täglichen Beratungstätigkeit stelle sich aber vielfach heraus, dass Probleme mit Mobbing erklärt würden, die ein außenstehender Betrachter nicht als Mobbing qualifizieren würde. Umgekehrt gäbe es viele Fälle, in denen Mitarbeiter gar nicht merken, dass sie systematisch gemobbt werden, obwohl sich die Arbeitssituation beispielsweise bereits in körperlichen Einschränkungen wie Magenschmerzen äußere: „Das ist eben das Charakteristische – viele Arbeitnehmer empfinden ihre aktuelle Situation als normal.“
Wo beginnt nun aber Mobbing, was ist noch als „normaler Konflikt“ zwischen Kollegen und/oder Führunsgkräten zu werten? H. Leymann, der die Begrifflichkeit des Mobbings in den 1990er-Jahren prägte, definiert dies folgendermaßen: „Unter Mobbing am Arbeitsplatz wird eine konfliktbelastete Kommunikation unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist, von einer oder mehreren anderen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.“
Täter und Opfer kristallisieren sich erst nach Eskalation heraus
Arbeits-, Gesundheits- und Klinischer Psychologe Andreas Fida-Taumer: „Die Vorstellungen von Laien bezüglich Mobbing unterscheiden sich in der Regel von wissenschaftlichen Definitionen: Auch weniger intensive Vorfälle oder der Beginn eines belastenden Konflikts werden als Mobbing bezeichnet, ebenso als ungerecht empfundene Zustände, die nicht unbedingt unter die Mobbingdefinition fallen würden.“ Wichtiger Nachsatz: „Dies kann man diesen jedoch nicht vorwerfen, weil es auch in der Fachwelt wie beim Begriff ‘Burnout’ verschiedene Definitionen gibt und zusätzlich beide Phänomene erst über einen zeitlichen Verlauf bestimmbar sind.
Erst am Ende eines eskalierten Mobbingvorfalls ist in der Regel klar, wer Täter und wer Opfer ist. Davor gibt es eine unterschiedlich lange Entwicklung von Konfliktaustragungen und Konfliktlösungsversuchen, die auch Mobbinghandlungen auf beiden Seiten beinhalten können.“
Anders als beim Thema Stress oder dem stressbedingten Burnout, die ja (überproportionalen) Einsatz für die Unternehmenssache als Ursache hätten, sei der Begriff Mobbing negativer besetzt. Fida-Taumer: „Sich als Mobbingopfer zu outen wird im Gegensatz dazu als Schwäche gewertet. Relativ rasch wird von unbedarften Kollegen dem Opfer die eigene Schuld am Geschehen vorgeworfen.“
Mobbing betrifft Führungskräfte mehrfach
„Das Thema Mobbing ist auch eine wesentliche Frage der gesundheitlichen Prävention, da es enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht“, weiß AK-Arbeitsrechtsexpertin Silvia Hruska-Frank. Betroffene hätten teils über Jahre mit den Folgen der Attacken zu kämpfen: „Oft ist das nicht mit einem Jobwechsel erledigt. Es gibt Studien, die belegen, dass sich im Gehirn etwas umprogrammiert, sodass sich auch Sichtweisen von Betroffenen verändern.“ Die Folge: Wertvolle Arbeitskräfte gehen auf Dauer verloren – und zuvor geht jede Menge Zeit und Produktivität für den Kleinkrieg im Büro drauf: Laut einem Bericht im Wirtschaftsmagazin FORMAT geht nach Berechnungen des Beraterunternehmens Eutonia sogar ein Fünftel der Arbeitszeit durch heftige Konflikte unter Kollegen verloren – jedes fünfte Gehalt werde also für destruktives Verhalten ausbezahlt. Im gleichen Bericht spricht die Beratergruppe Neuwaldegg von anfallenden Kosten zwischen 25.000 und 30.000 Euro – pro Mobbingfall!
„Hier geht viel Humankaptial und wirtschaftliche Energie im Unternehmen verloren. In vielen Studien wurde belegt, dass, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen wohlfühlen, die Leistung optimal ist, die Fehlerquote sinkt, weniger Unfälle passieren, die Produktivität steigt, weniger Fehlzeiten und Kündigungsabsichten entstehen und hohe Kundenzufriendenheit rückgemeldet wird“, erklärt Arbeitspsychologe Andreas Fida-Taumer.
Ähnliche Berechnungen – allerdings nicht unmittelbar auf Mobbing reduziert – stellte das Wirtschaftsforum der Führungskräfte (WdF) im Vorjahr an: Konflikte kosten Unternehmen jede Menge Geld (Bericht hier), berechnet auf Führungskraft und Monat sogar 1.444 Euro.
Mobbing gleicht Körperverletzung
Ebenfalls interessant: Im Vorjahr bestätigte der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals das Urteil eines Landesgerichts, wonach Mobbing als Körperverletzung zu werten sei. Folge: Einer Arbeitnehmerin wurden 5.900 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Urteilsbegründung: Der Arbeitgeber habe nicht nur seine Fürsorgepflicht verletzt. Sein Verhalten komme sogar einer „Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe.“
Dr. Andreas Fida-Taumer
Führungskräfte betrifft dies in mehrfacher Hinsicht: Rund zwei Drittel der Mobbingfälle in Unternehmen gingen von Führungskräften aus (Bossing), rund 40 Prozent passieren unter Kollegen in gleichen Hierarchieebenen, weiß Fida-Taumer: „Man könnte jetzt darüber streiten, ob das alles echte, berechtigte Mobbingfälle sind. Viel wichtiger ist es zu erkennen, dass Mitarbeiter, die sich gemobbt fühlen, dies zu einem Großteil auf Führungskräfte zurückführen, welche eigentlich die Verantwortung für eine menschengerechte, motivierende Gestaltung des Arbeitsplatzes haben.“
Führungskräfte: Gibt es Indikatoren für eigenes Mobbing-Verhalten?
Ob sich Mobbing in einem Unternehmen etablieren kann, hänge wesentlich von Führungskräften ab, besagt nun eine Studie der Freien Universität Berlin (Abteilung Wirtschafts- und Sozialpsychologie) unter 4000 Mitarbeitern, über die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Eine wesentliche Erkenntnis daraus: Führungskräfte bemerken oft selbst nicht, dass sie mobben.
Wie merkt man aber als Führungskraft, dass man auf Mitarbeiter überproportional und systematisch Druck ausübt? Arbeitspsychologe Fida-Taumer sieht eine Verpflichtung bei Vorgesetzten, sich zum Thema zu informieren und sich selbst und den eigenen Führungsstil ständig zu hinterfragen:
Eigene Handlungen hinterfragen, die von Mitarbeitern als Mobbing erlebt werden können (z.B. negative Beurteilungen, Kritik, Verweigerung von Fortbildungen, …) und überlegen, ob diese sachlich gerechtfertigt und auch einem Dritten glaubhaft vermittelbar sind. Oftmals mangle es an entsprechender Kommunikation von Negativ-Entscheidungen. So bleibt der Betoffene im Unklaren und es bleibt Spielraum für Interpretationen und negative Emotionen.
„Hellhörig sollte man werden, wenn man beispielsweise seinem Partner wiederholt über einen schwierigen Mitarbeiter erzählt, weil er nicht macht, was man will oder er nicht hineinpasst. Dann sollte man überlegen, ob man nicht Gefahr läuft, gewisse Grenzen zu überschreiten, beziehungsweise sich rechtzeitig Unterstützung holen, weil die Situation auch für sich als Führungskraft zu belastend ist“, erklärt Fida-Taumer.
Wie erkennt man als Führungskraft, dass unter Mitarbeitern Mobbing passiert?
Grundsätzlich solle man als Führungskraft bei beobachteten Veränderungen im Verhalten von Mitarbeitern hellhörig werden, betont der Arbeitspsychologe. Beispielsweise wenn sich das Leistungsniveau ändert, sich Fehlzeiten häufen, man Unkonzentriertheiten, Spannungen oder rauen Umgangston in der Abteilung wahrnimmt. Weitere Indikatoren können Versetzungswünsche und Beschwerden durch den Mitarbeiter sein. In solchen Fällen gelte es, die Dinge gezielt anzusprechen und nachzufragen (z.B. „Mir fällt auf, dass Sie in letzter Zeit häufiger zu spät kommen…“).
Veränderungen im Verhalten können allerdings verschiedene Ursachen haben (Burnout, Depression, Mobbing, private Belastung z.B. durch Hausbau oder Streit etc.). Dennoch sollte eine Führungskraft unbedingt intervenieren, so Fida-Taumer: „Eine Führungskraft ist kein Psychologe oder Therapeut. Sie hat aber die Verantwortung darüber, was in der Firma passiert und muss sich im Rahmen der Fürsorgepflicht darum kümmern, dass niemand in der Arbeit oder durch die Arbeit zu Schaden kommt oder krank wird.“ Es gelte angemessen und rasch zu handeln, betont Fida-Taumer:
Diagnose erstellen: Wie weit ist der Konflikt schon eskaliert – daher mit den Betroffenen das Gespräch suchen.
Benötigt der Betroffene Schutz, weil er schon massiv darunter leidet – sofort reagieren: Krankenstand, Psychotherapie, Kur, Auszeit, seien Handlungsmöglichkeiten.
Betroffene in den weiteren Ablauf einbinden, für Transparenz sorgen – es geht um Gesichtsverlust.
Empowerment – Betroffene anfangs unterstützen, sich selbst zu helfen und den Konflikt zu lösen.
Dann:
Gespräche mit anderen führen.
Sich ein Bild über die Situation im gesamten Team machen, den Konflikt herausarbeiten. Meist seien Einzelgespräche sinnvoll, meint Fida-Taumer.
Klar machen, dass Mobbing im Unternehmen nicht geduldet wird.
Stress im Job – Kollegen, Chefs und schlechte Führungsqualitäten
Er gehört für viele zur Arbeit wie die Milch in den Kaffee: Stress. Die einen lieben es, gefordert zu sein und werden erst so richtig gut, wenn die Zeit knapp wird. Andere sind durch ihr Arbeitsumfeld so stark gestresst, dass sie unter der Belastung zusammenklappen. Eine aktuelle Auswertung des Personaldienstleisters Robert Half hat sich die Stressfaktoren genauer angesehen, mit denen heimische Arbeitnehmer täglich konfrontiert sind. Überraschendes Ergebnis: Bei jedem Dritten steigt das Stresslevel angesichts der eigenen Kollegen.
Das ist insofern interessant, weil man doch meinen sollte, dass der meiste Stress ja eigentlich von jenen Personen ausgehen sollte, die solche Teams leiten: Chefs. Immerhin noch jeder vierte für die Studie befragte Österreicher (27 Prozent) gab an, seine Führungskraft als wesentlichen Stressfaktor anzusehen. Als Grund dafür nennen Umfrageteilnehmer mangelhafte Managementkompetenzen und wenig Wissen darüber, wieviel Druck man Einzelnen auferlegen könne.
Mitarbeitern zuhören!
“Am Arbeitsplatz entstandener Ärger kann oft nur schwer kompensiert werden, was natürlich zu Unzufriedenheit führt”, interpretiert Sven Hennige, Managing Director Central Europe von Robert Half International die Ergebnisse: “Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern daher die Möglichkeit bieten, belastende Faktoren anzusprechen. Nur so ist es möglich, Lösungen zu finden, die das Arbeitsklima verbessern.” Einmal mehr ein Ruf nach professionell durchgeführten, regelmäßigen Mitarbeitergesprächen, die Feedback in beide Richtungen – also auch von unten nach oben – zulassen.
Die Arbeitswelt der Frau S. – Willkommen in der Arbeitslosigkeit!
Arbeit ist mehr als nur ein Job. Es hängt so viel an ihr: Einkommen, Lebensstatus, Bestätigung, Selbstwert, Kontakte, Kollegen, Selbstverwirklichung, und, und, und… In regelmäßigen Abständen wird ab heute an dieser Stelle eine Gastkolumne ihren Platz einnehmen: Die Arbeitswelt der Frau S. Themen, die das Arbeitsleben schreibt – von lustig bis traurig, nachdenklich bis erbauend. Aber garantiert: Subjektiv betrachtet.
Eine Gastkolumne von Frau S.
Die liebe gute Arbeit. Sie kann ja so vieles sein. Zum einen berauschend und inspirierend. Zum anderen aber auch zweckdienlich und immer wieder mal nervend. In vielen Fällen ist sie leider einfach nicht vorhanden. Ein Ort an dem sich die beiden letztgenannten Beschreibungen häufiger treffen, ist das Arbeitsamt.
Denn wer am Arbeitsamt gemeldet ist, dem fehlt definitiv der Job – es sei denn man sitzt auf der anderen Seite des Schalters – und für ihn oder sie ist es meistens auch ganz schön nervig wieder eine neue Arbeit zu bekommen. Vor allem eine die wiederum inspirierend ist. Und wer denkt vom Arbeitsamt ausgezahlt zu werden bedeutet Faulenzen, hat entweder Glück mit seinem Sachbearbeiter oder war noch nie arbeitslos gemeldet. Man hört immer wieder von Fällen bzw. Personen, die sich eine vom Arbeitsamt ungestörte und schöne Zeit machen können. Bezahlten Urlaub sozusagen. Mir allerdings ein absolutes Rätsel wie diese das anzustellen vermögen.
Auch mich traf einst das Schicksal den sozialen Stempel „als arbeitslos gemeldet“ aufgedrückt zu bekommen. In manchen Kreisen mag das wohl als ein klein wenig aufständisch und revolutionär gelten. Sich das Recht herauszunehmen vom Staat finanziert zu werden. Immerhin zahlt man doch dafür ein und vor allem: Andere machen das doch auch! Klar könnte man das so sehen. Aber will man wirklich von jemandem abhängig sein, vor allem vom gestrengen und doch eher knausrigen Vater Staat? Hat man sich nicht jahrelang durchgekämpft, um endlich nach Schulabschluss seine Selbstständigkeit und vor allem Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen? Ich für meinen Teil schon. Arbeitslos sein bedeutet ständig „unter Beobachtung“ zu stehen. Von Freiheit kann hier kaum die Rede sein. Einfach mal spontan für ein paar Tage ins Ausland reisen ist nicht drinnen. Natürlich kann man es ohne Abmeldung und einhergehender Zahlungs-Aussetzung riskieren. Was aber wenn dann doch unerwartet etwas passiert? Ja, das bedeutet dann Ärger. Mächtigen Ärger.
Das persönliche Verpflichtungs-Päckchen
Also, so easy wie manche sich das vorstellen ist es wirklich nicht. Denn auch hier gilt es, sein Päckchen an Verpflichtungen nicht nur zu tragen, sondern auch zu erfüllen. Bewerbungen schreiben im Akkord heißt es da. Denn kann man wöchentlich die vereinbarte Anzahl an Stellengesuchen nicht vorweisen kommt man schon mal in Teufels Küche. Allerdings taucht hier gleich ein weiteres Problem auf. Es gibt meist gar nicht so viele Stellenausschreibungen für seinen präferierten Job. So muss man irgendwann beginnen Kompromisse mit sich selbst einzugehen. Sich für Jobs bewerben, die nicht wirklich dem Traumjob entsprechen.
Nicht nur, dass man ständig am Suchen ist. Nein, man ist plötzlich auch mit permanenter Ablehnung konfrontiert. Man muss leider trotz zahlreicher Qualifikationen feststellen, dass man doch nicht gewollt wird. Für das Ego auch nicht gerade ein Topf voller Honig. Man stellt plötzlich sich selbst und seine Leistungen komplett in Frage und wenn da nicht bald ein guter Job herein trudelt, kann man sich neben dem geregelten Gang zum Arbeitsamt auch gleich einen Termin beim Psychologen fixieren lassen.
Couchworker
Für etwas „lockere“ Bedingungen sorgt seit einiger Zeit die Online-Variante des Arbeitslos-Seins. Hier muss man nicht persönlich von Woche zu Woche vorstellig werden. Kann „gemütlich“ von zu Hause aus vorweisen, dass man „arbeitet“ und nicht nur faul auf der Couch abhängt. Auch wenn man das dann doch auch wieder von der Couch aus erledigen kann… Wie dem auch sei. Vorteil dabei ist, man geht unangenehmen Beratern aus dem Weg und muss sich nicht mit anderen Arbeitssuchenden Augengefechte liefern, wer hier jetzt einen Termin hat und letztendlich an der Reihe ist. Nachteil, wenn man es überhaupt so bezeichnen kann, mehr Bewerbungen müssen geschrieben und abgeschickt werden.
Was jetzt aber tun um aus dieser ganzen Arbeits-Los-Falle wieder rauszukommen? Als erstes: Ruhe bewahren und vor allem hilfreiche Tipps annehmen. Zum Thema Jobsuche und Bewerbung findet man hier auf Karriere.at gleich eine Menge an nützlichen Ratschlägen. Vor allem könnte man die Zeit auch nützen um sich zu überlegen, welchen beruflichen Weg möchte man denn tatsächlich gehen. War ich mit meinem letzten Job zufrieden oder sollte man es vielleicht doch wagen etwas Neues zu probieren. Zu dieser Frage sowie zu vielen weiteren wird es hier in Zukunft das eine oder andere Interessante zu lesen geben. Einfach die Augen offen halten, wenn es wieder heißt: Die Arbeitswelt der Frau S.
Über die Autorin:
Man könnte mich als Globetrotterin der Arbeitswelt bezeichnen. Die verschiedensten Wege bin ich bereits gegangen und unterschiedlichste Jobs sowie Job-Positionen haben meine berufliche Reise geprägt. Manch einer wird sich deswegen bestimmt in der einen oder anderen Geschichte wiederfinden. Wenn nicht, dann vielleicht zumindest den einen oder anderen Tipp und Trick für seinen Weg mitnehmen können. Die Welt der Arbeit mal von verschiedenen Seiten beleuchtet. Mittendrin und voll dabei lautet bei mir das Motto. Viel Spaß beim Eintauchen in die Arbeitswelt der Frau S.!
Minusgrade, Eis und Schweiß – Die große karriere.at-Eisstock-Trophy
Minus 13 Grad – die Mütze hält! Und das war auch gut so, denn ohne warme Außenhülle hätte wohl niemand den härtesten Wettkampf des Jahres überstanden: Die mittlerweile legendäre karriere.at-Eisstock-Trophy! In sechs Teams wagten sich die Athleten aufs Eis, um sich darin zu messen, den eigenen “Birnstingl” möglichst nah an der “Daubm” zu platzieren. Have a look: So sieht es aus, wenn Bürokollegen zu Konkurrenten werden, man trotz Minusgraden schwitzt und der Hauptpreis ein Schweinsbraten ist…
Der “Fierederteich” in Gramastetten. Ein idyllisches Stück Landschaft im nördlichsten Teil Oberösterreichs. 364 Tage im Jahr zumindest. An einem Abend im Februar ist es allerdings mit der Ruhe vorbei – nämlich dann, wenn das karriere.at-Team anrückt, um sich der großen Challenge im oberösterreichischen Winter-Volkssport Nr. 1 zu stellen: Dem Eisstockschießen.
Seltsame Begriffe wie “Mia ham”, “Mia ziagn”, “Daubm”, “Leg zuwi a Maßl!” und “Putz aus!” hallten für mehr als zwei Stunden durch die Mühlviertler Nacht, bis auch das letzte Duell ausgeschossen war. Wer letztlich gewonnen hat, wird aus Datenschutzgründen nicht verraten. Fest steht nur: Den Schweinsbraten nach getaner Arbeit haben trotzdem alle bekommen.
Auf alle Fälle: Besten Dank an Mama und Papa Hofbauer – legendäre Organisatoren, Schiedsrichter, Mentoren, Köche und Coaches!
Fast jeder Bewerber kennt das Phänomen: Man bewirbt sich für einen Job – und hört einmal über Wochen nichts. Trotz passendem Anforderungsprofil, den gewünschten Fähigkeiten und der Berücksichtigung aller wesentlichen Bewerbungsgrundsätze. Die seit neun Jahren in Graz lebende Schwerinerin Antje Schütt hat das auch vielfach erlebt – bis es ihr reichte: Sie startete die Plattform bewerbersicht.com. Damit will sie nicht nur Bewerbungsprozesse bei Unternehmen bewerten lassen, sondern eine umfassende “Bewerberlandkarte” zeichnen, die Jobsuchende bei der Entscheidungsfindung hilft.
Antje Schütt
“Seit ich 16 Jahre alt bin, bewerbe ich mich bei Unternehmen für ausgeschriebene Stellen und seitdem hat sich – trotz immer höherer Qualifikationen – nichts am Umgang der Unternehmen mit mir als Bewerberin geändert“, erzählt Antje Schütt über ihre Motivation für ein neues Bewertungsportal. 2009, als ein Unternehmen einen fix ausgemachten Bewerbungstermin einfach platzen ließ, hatte die Mutter zweier Kinder genug: “Ich habe mir gedacht: Warum nicht vernünftig mit Bewerbern umgehen? Man müsste den Leuten Bescheid sagen können, woran sie sind.” Es folgten Gespräche mit Freunden, Bekannten, Personalchefs. Und jede Menge Arbeit. Seit einigen Monaten ist bewerbersicht.com nun online – derzeit noch als Betaversion “in interessantem Design” (Schütt), das allerdings noch im Februar geändert werden soll.
Statistische Daten als Basismaterial
Alles laufe darauf hinaus, nicht allein Bewertungen zu Bewerbungsprozessen bei den einzelnen Unternehmen abgeben zu können – vielmehr gehe es darum, umfassendes Service für Jobsuchende zu bieten. Hinsichtlich der ersten User-Schritte baut die Plattform auf drei Säulen auf: Der Kurzbewertung für Bewerbungsvorgänge bei Betrieben (Dauer: 30-60 Sekunden), einem Firmenranking und schließlich einem Blitzcheck, der – registriert man sich am Portal – als Einstieg zur Analyse des eigenen Status Quo gesehen werden kann. Daten von Eurostat, Arbeiter- und Wirtschaftskammern, Verbänden und Institutionen wurden ins System eingespeist und dienen als Basis dafür, dass Bewerber sich ihre persönliche “Bewerberlandkarte” erstellen.
Ziel: Bewerbungslandkarte zur Orientierung
“Eine Landkarte, die nicht nur mit der jeweiligen Region zu tun hat, sondern als Orientierungshilfe am Markt dient”, erklärt Schütt im karriere.at-Gespräch. Insgesamt zwölf Komponenten (Mobilität, Ausbildung etc.) bilden derzeit die Grundlage dafür und sollen mittels konkreten “Handlungsanweisungen” Hilfe und Orientierung bieten. “Es geht darum, Bewerber in ihren Entscheidungen zu unterstützen”, sagt Schütt. Derzeit mangle es noch an Daten – je mehr Datensätze man habe, umso mehr Rückschlüsse auf Regionen, Branchen und Unternehmenslandschaft ließen sich ziehen. “Wir garantieren absolute Anonymität. Niemand wird je zu den Userdaten kommen. Rückschlüsse auf die Person sind unmöglich”, versichert die Seiteninhaberin. Derzeit sei man auf der Suche nach Kooperationen mit Unternehmen und Interessensvertretungen, um umfassenderes Datenmaterial zur Verfügung gestellt zu bekommen und die Bekanntheit zu steigern.
Viel positives Feedback
Die Gefahr, dass die Bewertungsplattform tendenziell eher von unzufriedenen und enttäuschten Bewerbern genutzt werde und somit ein verzerrtes Bild entstehe, bestehe laut Schütt nicht: “Es zeigt sich sehr deutlich, dass in den eingehenden Bewertungen sehr sachlich argumentiert wird.” Darüber hinaus laufe nebenher ein Skript, welches bösartige, unqualifizierte Bewertungen aufspüre. Deren Absender werden dann persönlich kontaktiert.
Derzeit freut sich Schütt über sehr viel positives Feedback, das sie als Reaktion auf erste Medienartikel erhält: “Ich bekomme sehr viele Mails von Leuten, die teilweise seit Jahrzehnten immer wieder in Bewerbungsprozessen sind und die sagen ‘Das ging mir genauso.’”
Save the dates: Die wichtigsten Karrieremessen im Sommersemester
Warum eine Karrieremesse besuchen? Infos zu Unternehmen findet man doch online, Stelleninserate ebenso. Das stimmt zwar, aber das persönliche Gespräch mit Unternehmensvertretern, Absolventen von Traineeprogrammen oder anderen Jobsuchenden ist immer noch die beste Gelegenheit, eine erste Duftmarke beim möglichen Arbeitgeber zu setzen. karriere.at ist im Frühling auf insgesamt zehn Messen vertreten – save the dates!
Es sind oft ganz banale Fragen, die einem beim Bewerben quälen: Was zum Bewerbungsgespräch anziehen? Bewerbungsschreiben per Mail, Online-Formular oder doch per Post? Kann ich mich mit meinem Leistungsportfolio auf genau diese eine Stelle hin bewerben? Dinge, die man auf Karrieremessen leichter klärt als anderswo. Man erlebt nicht nur hautnah, wie sich ein Unternehmen, seine Personalmanager und Ansprechpartner präsentieren. Man bekommt auch Infos aus erster Hand, kann im Idealfall sogar Mitarbeiter und Trainees fragen, worauf es bei Bewerbungsgesprächen und im Wunsch-Unternehmen generell denn so ankommt.
Tipps und Tricks zu Bewerbungen kann man sich natürlich am Stand von karriere.at holen. Dort warten kompetente Ansprechpartner nur darauf, vor möglichen Karrierekillern zu warnen. Ihr findet uns im Frühling auf insgesamt zehn Messen!
Sie macht oft den Unterschied aus: Die Arbeitgebermarke oder Employer Brand. Sie beeinflusst, ob sich Bewerber letztlich für oder gegen ein Unternehmen entscheiden. Sie lässt Stellenausschreibungen für gewisse Kandidatenschichten interessant erscheinen oder eben nicht. Entscheidend bei der Pflege einer solchen Marke ist, ob es gelingt, Bewerbern und Mitarbeitern gewisse Werte zu vermitteln. Schafft dies ein Unternehmen nicht, können die eigenen Angestellten sogar zum Reputations-Risiko werden, besagt nun eine Studie.
Es ist nicht die neueste Erkenntnis, aber ein Thema, das Unternehmen zunehmend beschäftigt: Wofür steht man als Unternehmen letztlich? Welche drei Begriffe fallen den Leuten auf der Straße, Bewerbern und vor allem den eigenen Mitarbeitern zum Unternehmen ein? Wofür soll es eben nicht stehen? Wo zieht man die Grenzen zum Mitbewerb (auch in puncto Firmenphilosophie)? Employer-Branding-Experte Ralf Tometschek brachte es im Vorjahr schön auf den Punkt: “Employer Branding ist das positive Vorurteil im Kopf Ihrer Bewerber.” Sprich: Ist die Marke positiv besetzt, hat man es als Unternehmen in vielen Dingen leichter: Recruiting, Mitarbeiterbindung aber auch hinsichtlich der Markenbotschaft, die die eigenen Mitarbeiter verbreiten.
Eine hervorragende Begriffsdefinition zum Thema Employer Branding lieferte vor Kurzem Tobias Kärcher vom atenta-Blog “Wollmilchsau”. Doch auch in den heimischen Medien taucht das Thema immer häufiger auf. Zuletzt in einem interessanten Wirtschaftsblatt-Interview mit Christian Wichmann, Branding-Experte und Studienautor bei brand:trust.
Bewerber wünschen Qualität
Die dem Interview zu Grunde liegende Studie beleuchtet das Thema aus mehreren Blickwinkeln: Während die Bewerber bei der Frage, was denn hinsichtlich einer Arbeitgeber-Entscheidung nun wirklich wichtig sei, wenig überrascht (mehr als die Hälfte pochen auf die Übereinstimmung grundlegender Werte), liefert die “Gegenseite”, also die befragten HR-Manager interessante Daten: Zwar gaben 85 Prozent der Personalverantwortlichen an, einen Werte-Check der Kandidaten durchzuführen. Dahinter verberge sich in den meisten Fällen allerdings ein Eignungstest auf eher allgemeine Dinge, wie Offenheit, Leistungsorientierung oder Loyalität, so die Studienautoren.
Darüber hinaus seien Mitarbeiter, die sich wenig mit dem Wertekorsett des Unternehmens identifizieren können, tendenziell schlechtere Botschafter der Unternehmensphilosophie: “Nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter können ausgebildet werden, doch ein unpassendes Wertesystem lässt sich nicht einfach korrigieren. Unternehmen sollten deshalb nach passenden und nicht nach den besten Bewerbern Ausschau halten”, ist Experte Wichmann überzeugt: “Auch im Recruiting sollte ein Unternehmen wie eine Marke agieren. Sie darf durchaus polarisieren: Sie wirkt anziehend auf ihre Fans und abstoßend auf Bewerber mit unpassenden Wertesystemen.”
Nicht die bloße Bekanntheit sollte demnach im Fokus des Unternehmens stehen: Arbeitnehmern seien qualitative Werte wie das gute Arbeitsklima, angemessene Entlohnung aber auch Sicherheit, Wertschätzung und Anerkennung bei weitem wichtiger.
Markenbildung – wo beginnen?
Was bedeutet das nun aber für die Praxis? Klar ist, dass die Möglichkeiten für Arbeitgeber, sich als Unternehmen und Werte-Institution zu präsentieren, ungleich größer sind als noch vor einigen Jahren: Von der Gestaltung der Stellenanzeige, über die Firmenwebsite, Unternehmensvideos, Social-Web-Auftritte bis hin zu Face-to-Face-Aktivitäten, die Interessierten Einblicke in die eigenen heiligen Hallen gewähren.
Und immer mehr Unternehmen nützen diese Möglichkeiten auch. Logischerweise. In vielen Fällen allerdings leider stark fokussiert auf die bloße PR-lastige Befüllung verschiedener Kanäle, was hinsichtlich der Bildung einer authentischen Marke oft bloß vergeudete Energie bedeutet. Denn Werbeaktivitäten ohne Mehrwert für die Zielgruppe werden – ob nun für bestehende Mitarbeiter oder Bewerber – Einweg-Kommunikation bleiben. Und diese wird meist rasch enttarnt oder geht im Extremfall sogar nach hinten los.
Ob Mitarbeitersuche, Mitarbeiterbindung oder Personalmarketing: Authentische Unternehmenswerte, die letztendlich eine (Arbeitgeber-) Marke definieren, sollten Ausgangspunkt von allfälligen Employer-Branding-Aktivitäten sein. Diesen zu kennen und herauszuarbeiten ist wesentlich, bevor blindlings drauflos gerannt wird.
Knock-Out für High Potentials: Selbstüberschätzung und wenig Selbstkritik
Hochqualifizierte Fachkräfte sind begehrter denn je: Mehr als die Hälfte der österreichischen Unternehmen muss jeden vierten Wunschkandidaten ziehen lassen, weil es nicht gelingt, diesen für sich zu überzeugen. “Saugut und trotzdem arbeitslos” ist trotzdem ein Schicksal, das mitunter auch Top-Nachwuchskräfte, so genannte “High Potentials”, treffen kann. Denn glaubt man den Ergebnissen einer aktuellen Studie, kritisieren Personalmanager bei diesen in erster Linie zwei Dinge: Selbstüberschätzung und zu geringe Fähigkeit zur Selbstkritik im Job.
Soft Skills – oft unterschätzt und bei der Personalauswahl hinter die fachlichen Qualifikationen gestellt. Das kann sich rächen. Denn gerade bei hochqualifizierten Fachkräften seien mangelnde Selbstkritik und Selbstüberschätzung der häufigste K.O.-Grund in Unternehmen, besagt die aktuelle “High Potentials Studie 2011/12″ der Managementberatung Kienbaum für die 460 Unternehmen der D-A-CH-Region befragt wurden. “Ein High Potential braucht mehr als ein Zeugnis mit sehr guten Noten. Er muss neben seiner fachlichen Qualifikation auch durch seine Persönlichkeit überzeugen”, kommentiert Erik Bethkenhagen, Geschäftsführer von Kienbaum Communications, die Ergebnisse. Besonders gefragt bei Unternehmen: Eigenmotivation, Fach- und Methodenkompetenz, Praxiserfahrung und – natürlich – Fremdsprachenkenntnisse.
Top-Bewerber sind jedenfalls gefragter denn je: 87 Prozent der befragten Unternehmen gaben beispielsweise an, im kommenden Jahr bis zu 15 “HPs” einstellen zu wollen. In den Bereichen Forschung und Entwickung, IT und Produktion sei es besonders schwer, ausreichend qualifizierte Bewerber zu finden.
“Persönliche Motive” Haupt-Kündigungsgrund in Österreich
Interessant ist die Auswertung, warum Top-Nachwuchskräfte aus Unternehmen ausscheiden (in drei von vier Fällen geschieht das in Österreich erst nach mindestens drei Jahren): Während in Österreich und Deutschland “persönliche Motive” am häufigsten als Trennungsgrund vom Dienstgeber genannt werden, sind in der Schweiz zumeist Abwerbungen durch andere Unternehmen verantwortlich.
Was wiederum auffällt: Der Abschlussgrad des Bachelors ist in der Wirtschaft noch nicht wirklich angekommen: Laut Studie wünschen sich die meisten Unternehmen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz hauptsächlich Master- und Diplomabsolventen.
Gehälter in Österreich am niedrigsten
In puncto Einstiegsgehälter können die österreichischen Top-Bewerber nur neidvoll über die Grenze nach Deutschland schielen: Dort verdienen promovierte Berufseinsteiger (PhD/Dr.) im Schnitt 52.200 Euro brutto/Jahr, Uni-Master-Absolventen 46.500 Euro, Diplomanden und Bachelors 44.000 Euro – jährlich also rund 10.000 Euro mehr als vergleichbare Absolventen in Österreich. “Das geringere Niveau bei den Einstiegsgehältern macht es vielen österreichischen Unternehmen schwer, High Potentials aus den Nachbarländern Deutschland und Schweiz zu rekrutieren. Deshalb ist es für Firmen in Österreich umso wichtiger, High Potentials mit einem attraktiven Gesamtpaket als Arbeitgeber zu überzeugen”, betont Christoph Dovits von Kienbaum Wien.
Europa wird derzeit von einer unappetitlichen Kaltfront (Heimat des Ungemachs wird in Sibirien vermutet) heimgesucht und noch ist kein Ende in Sicht. Auch in Österreich friert das Volk, insbesondere am Arbeitsplatz, wo es höheren Mächten – ergo den Arbeitgebern – ausgesetzt ist. Diese sind nicht selten der Meinung, dass eine gesunde Kälte noch niemandem geschadet hat. Nicht zuletzt auch ihrem eigenen Geldbeutel. karriere.at-Autorin Rita Obergeschwandner informiert: Gibt es Kälte-Richtlinien an Österreichs Arbeitsplätzen? Außerdem: Wärmste Empfehlungen, wie man im Job nicht auskühlt.
Ein Gastartikel von Rita Obergeschwandner
Das Büro ist kein Camp für Überlebenstraining
Büros mit mehr als einer InsassIn bergen besonders im Winter vorhersehbares Konfliktpotenzial. Da kämpft die Frischluftfanatikerin für jeden Millimeter offenes Fenster, der Warmduscher murmelt in seinen Pelzschal und nippt im Sekundentakt anklagend an seinem Tee. Laut Arbeiterkammer gilt: Büroräume in denen die MitarbeiterInnen hypnotisch vor den Computern sitzen, müssen mit 19-25 Grad Celsius eine Temperatur deutlich über dem Gefrierpunkt aufweisen. Der regelmäßige Gang zum Kopierer gilt nicht als hohe körperliche Belastung und ist keine Indikation für ein generelles Absenken der Raumtemperatur. ArbeitnehmerInnen die sich mehr bewegen (normale körperliche Belastung) haben ein Anrecht auf eine Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad. Stärker körperlich arbeitende Personen dürfen bei mindestens 12 Grad ins Schwitzen kommen.
Energiesparwochenenden liegen im Trend
Nicht selten folgt nach einem erholsamen Wochenende die kalte Überraschung: Die am Freitag noch wohltemperierte Arbeitskajüte hat sich in einen Iglu verwandelt. Die Arbeiterkammer lehrt: ArbeitgeberInnen sind verpflichtet den Arbeitsräumen Wärme zuzuführen. Dies muss so erfolgen, dass schon bei Arbeitsbeginn (auch am Montag!) die oben genannten Mindestwerte erreicht werden.
Unverbindliche Tipps der Autorin: 1. Raumtemperatur Montag früh und zu anderen Zeiten messen, vergleichen ob sie sich unterscheiden und bei eklatanten Temperaturgefällen der Chefetage melden 2. Sich auf die Suche nach einem Thermostat begeben, das die Temperatur für das Büro zentral regeln und steuern kann. Dieser kann so eingestellt werden, dass es Montag früh bei Eintritt ins Büro lauschig warm ist. 3. Thermoskanne mit Tee in Reichweite hinstellen, oder die Muskeln bei einem straffen Marsch zur Kaffeemaschine aufwärmen.
Nix für Warmduscher…
…ist der Job am Gemüsestand. Laut Arbeiterkammer dürfen ArbeitnehmerInnen an Verkaufsständen im Freien (die organisatorisch und räumlich im Zusammenhang mit Verkaufsläden oder sonstigen Betriebsgebäuden stehen) nur beschäftigt werden, wenn die Außentemperatur am Verkaufsstand mehr als 16 Grad beträgt. Daran halten sich laut Beobachtungen der Autorin dieses Artikels nur die wenigsten. Da hilft nur: warm anziehen, Tee trinken und für die Pause wärmere Gefilde aufsuchen.
Und täglich grüßt die Kälte
…am Bau und das nicht zu wenige Monate im Jahr. Für diese in der arktischen Kälte wenig beneidenswerte Berufsgruppe sollte der Arbeitgeber zum (jederzeitigen) Aufwärmen einen beheizten Arbeitsraum oder Aufenthaltsraum zur Verfügung stellen. Dieser sollte Wind und Wetter trotzen und lauwarme 21 Grad aufweisen.
Die ins freie weisende Tür des genannten Unterstandes muss als Ausstattung einen Windfang besitzen. Eine ergänzende, gesundheitsfördernde Massnahme wäre die Bereitstellung heißer Getränke – es muss ja kein Glühwein oder Rumtee sein.
ArbeitgeberInnen müssen ihre MitarbeiterInnen, die im Winter im Freien arbeiten, mit Schutzausrüstung (Wetter-, Kälteschutzkleidung) versorgen – natürlich kostenfrei. Ist die Kleidung abgenützt und erfüllt ihren Zweck nicht mehr, ist sie kostenfrei zu erneuern.
Ohne Schweiß kein Preis
Der Kälte in den Knochen kann man natürlich auch mit sportlicher Betätigung in der Mittags- oder Rauchpause zu Leibe rücken. Hier ein paar Tipps meiner gesundheitsförderlichen Trainerin, die vierzehntägig das Büro aufsucht und auch per E-Mail nicht mit Empfehlungen spart:
Aufstehen, sich hinter dem Sessel postieren und mehrmals jedes Bein schwingen und zur Seite heben (dog-style und natürlich nicht gleichzeitig), Hitzefaktor: 4 von 5 (individuelle Einschätzung)
Arme schwingen, Schultern kreisen, mit dem Kopf “Ja” und “Nein” sagen, Hitzefaktor: 3,5
FINGERFÄCHER: Hände ausschütteln und 3 x nach links, 3 x nach rechts kreisen. Dann die Arme parallel zueinander nach vor Strecken, die Hände nach oben klappen, sodass die Finger Richtung Decke zeigen. Jetzt die Finger nacheinander – beginnend beim kleinen Finger – wie einen Fächer „umfallen“ lassen. Dann noch 3x wieder aufstellen und wieder umfallen lassen. Danach noch einmal kräftig die Hände ausschütteln. Hitzefaktor oberhalb des Bauchnabels: 3
Augen schließen und und sie langsam und 3x im Uhrzeigersinn und 3x in die andere Richtung rollen. Danach einen tiefen Atemzug nehmen – tief hinunter in den Bauch, weit hinein in die Brust atmen. Augen wieder öffnen. Hitzefaktor: 2,5 (zumindest im Kopf)
Für Mutige mit viel Platz: wie ein Hampelmann springen und Kniebeugen machen, Hitzefaktor: top
Wer ungern seinen angewärmten Sitzplatz verlässt, kann sich noch immer mit der Schokoladen-Notration aus der Schublade behelfen: spart Energie, schont die Nerven, fördert den Winterspeck (wärmt zusätzlich) und lässt den Serotoninspiegel in ungeahnte Höhen steigen.